Kontopfändung GEZ?

9 Antworten

Sie können sich, wenn Sie arm sind und alos sind, doch befreien lassen von den GEZ-Gebühren. Bitte gehen Sie zur Verbraucherberatung und zum Sozialamt fragen und beim Jobcenter fragen.

Einer Kontopfändig ist immer ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren voraus gegangen. Hierdurch hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen dich erwirkt.

Die Bank ist weisungsgebunden. Das heißt die Tilgung der Schuld muss durch den Gläubiger bestätigt werden.

Möglicherweise musst du der Bank eine Weisung bzw. eine Einstweilige Verfügung durch das Amtsgericht vorlegen.

Genaue Infos gibt dir aber auch deine Bank. Von der wurdest du übrigens auch über die Kontopfändung informiert. 

Kann sein, dass du in dieser Mitteilung bereits Hinweise auf deine Frage erhältst.

Da die Kontopfändung sicher an die SCHUFA gemeldet wird, solltest du dir bei Zeiten eine Selbstauskunft besorgen und ggf. die Löschung des Eintrags beantragen.

Nemo84  12.10.2017, 02:17

Soweit ich weiß hat die GEZ einen Sonderstatus und darf wie eine Behörde selbst Titel erstellen, ohne gerichtliches Mahnverfahren.

heurekaforyou  12.10.2017, 02:45
@Nemo84

Das kann durchaus der Fall sein. Allerdings gibt es für den Betrieb eigener Inkasso-Unternehmen auch gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen. Aber du hast Recht, das Finanzamt sowieso, aber ich glaube auch Krankenkassen, können Beitragschulden selbständig eintreiben indem sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eigenverantwortlich durchziehen können.

Allerdings viele Leute, die die Machenschaften der GEZ mehr als unseriös beschreiben. Im Internet gibt es Musterschreiben, die der GEZ Hausverbote erteilt, an dies sich die GEZ sogar halten muss.

Was viele auch nicht wissen: Die Typen die an Haustüren klingeln und den Verbraucher unter Druck setzen, sind keine offiziellen Mitarbeiter der GEZ, sondern selbstständige Freiberufler, die gegen Provisionszahlungen vermeidliche Schulden eintreiben wollen.

Google-Tipp: GEZ-Abzocke

Das jeweilige Inkassobüro muss auf jeden Fall registriert sein. Also wer letztendlich der Geldeintreiber ist, lässt sich verhältnismäßig einfach herausfinden.

Und es gibt gesetzliche Gründe die auch einen späteren Widerspruch rechtfertigen. In diesem Fall würde die Sache zurück, in den alten Stand gesetzt.

Das macht aber auch wirklich nur Sinn, wenn man eindeutig belegen kann, dass die Forderung unberechtigt ist.

Dies ist aber in den meisten Fällen leider nicht der Fall.

PatrickLassan  12.10.2017, 10:36
@Nemo84

Soweit ich weiß hat die GEZ einen Sonderstatus und darf wie eine Behörde selbst Titel erstellen, ohne gerichtliches Mahnverfahren.

Die GEZ bzw. der Beitragsservice nicht, dafür aber die zustöndige Rundfunkanstalt. Das ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und somit eine Behörde. Der Gebührenbescheid ist der Titel.

PatrickLassan  12.10.2017, 10:39
@heurekaforyou

Im Internet gibt es Musterschreiben, die der GEZ Hausverbote erteilt, an dies sich die GEZ sogar halten muss.

Der Beitragsservice vollstreckt nicht selbst, das übernimmt je nach Bundesland der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte eines Finanzamts. Denen kann man kein Hausverbot erteilen.

Was viele auch nicht wissen: Die Typen die an Haustüren klingeln und den Verbraucher unter Druck setzen, sind keine offiziellen Mitarbeiter der GEZ, sondern selbstständige Freiberufler, die gegen Provisionszahlungen
vermeidliche Schulden eintreiben wollen.

Die gibt es seit 2013, d.h. seit der Einführung des Haushaltsbeitrags, nicht mehr.

Das jeweilige Inkassobüro muss auf jeden Fall registriert sein.

Der Beitragsservice bedient sich keines Inkassobüros.

Zuko540  12.10.2017, 20:20
@heurekaforyou

Aber du hast Recht, das Finanzamt sowieso, aber ich glaube auch Krankenkassen, können Beitragschulden selbständig eintreiben indem sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eigenverantwortlich durchziehen können.

Darf die Rundfunkanstalt auch.

Im Internet gibt es Musterschreiben, die der GEZ Hausverbote erteilt, an dies sich die GEZ sogar halten muss.

Man kann Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamte der Stadt oder des Finanzamtes kein Hausverbot erteilen, man kann es schon nur der kommt mit einem Durchsuchungsbeschluss wieder.

Was viele auch nicht wissen: Die Typen die an Haustüren klingeln und den Verbraucher unter Druck setzen, sind keine offiziellen Mitarbeiter der GEZ, sondern selbstständige Freiberufler, die gegen Provisionszahlungen vermeidliche Schulden eintreiben wollen.

Die gibt es schon seit 2013 nicht mehr und wenn einer wegen der Beeintreibung des Rundfunkbeitrags an der Tür klingelt, dann ist ein Vollstreckungsbeamter oder Gerichtsvollzieher.

Das jeweilige Inkassobüro muss auf jeden Fall registriert sein.

Die Landesrundfunkanstalt und der Beitragsservice bedienen sich keines Inkassobüros, weil das ist kraft Gesetzes verboten.

mepeisen  14.10.2017, 07:23
@heurekaforyou

Was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Exakt nichts.

Und das, was da geprüft wird, hat nichts damit zu tun, dass der Beitragsservice "vor dem Aus" stünde.

Die Anfrage des Landesgerichts Tübingen beim EuGH ist einfach nur eine riesige Lachnummer. Der Richter stellt sich in diesem Bereich seit Jahren als Rebell gegen alles, was mit Recht und Ordnung zu tun hat. Nachdem er permanent seine urteile kassiert bekommt vom BGH, versucht er nun nach einem Strohhalm zu greifen, macht dabei aber massive handwerkliche Fehler. Man muss dabei fast schon vermuten, dass er lieber nie hätte Richter werden sollen.

Was das Bundesverfassungsgericht angeht: Seit Anfang an stand vor allem der Unternehmer-Teil des Beitragsservice in starker Kritik. Das wird aufgerollt, richtig. Mit Privatpersonen hat das erst mal exakt nichts zu tun. Der Fragenkatalog ist nirgendwo einsehbar und keiner derer, die diesen Bericht bringen, kennt den Fragenkatalog. Du kennst ihn auch nicht. Die Schlagzeile "steht vor dem Aus" ist Effekthascherei, sonst nichts.

Niemand weiß derzeit, was da eigentlich gerade passiert. Eines ist aber klar: Den Beitragsservice, das ganze Konstrukt, gibt es vor allem deswegen in der Form wie heute, weil das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte mit diversen urteilen genau diese Ausgestaltung mehr oder minder erzwungen hat oder aus dem Grundgesetz eben so abgeleitet hat.

Du glaubst doch nicht im Traum daran, dass von heute auf morgen, das Grundgesetz zu einer totalen anderen Auslegung führt...

mepeisen  14.10.2017, 07:14

Eine Bank ist nicht weisungsgebunden im Sinne dass man eine Überweisung veranlassen muss, wenn es etwas zum Pfänden gibt. Sie wird dann (nach Ablauf von 4 Wochen) einfach pfänden. Die 4 Wochen kommen aufgrund der Gesetzesregelungen zum P-Konto.

Wäre ja noch toller, wenn der Kontoinhaber einer Pfändung zustimmen müsste...

Da gibt es auch keine einstweilige Verfügung eines Gerichts.

Wenn man das direkt und sofort bezahlen will und nicht einfach die Bank pfänden lassen will, dann geht man wie bei jeder normalen Überweisung zur Bank und erteilt ihr den Auftrag das Geld zu überweisen. Nicht mehr, nicht weniger.

Kontopfändungen selbst werden nicht automatisch an die Schufa gemeldet. Die kriegt das nur mit, wenn der Gläubiger das selbst aktiv macht. Und nicht jeder Gläubiger ist Schufa-Mitglied. Vielen ist das schlicht zu teuer.

mepeisen  15.10.2017, 15:29
@heurekaforyou

Und wo genau steht das alles bei Wikipedia, was du hier an falschen Infos verbreitest?

Ich weiß durchaus, was eine Kontopfändung ist, welche Gesetzesregelungen es dazu gibt und wie das rechtlich und praktisch funktioniert. Unter anderem bin ich in der Branche der Banken unterwegs.

Offenbar hast du leider keine Ahnung von der Materie. Das ist nicht schlimm, ich kenne mich auch nicht aus mit MPU, Fahrschule, Motorrad, Drogen usw. Nur um einige deiner Fachthemen zu nennen. Deswegen siehst du mich da auch nie irgendetwas schreiben. Vielleicht wäre das etwas für dich: Erst dann etwas zu einem Thema schreiben, wenn man Ahnung davon hat...

Ste2508  01.11.2017, 05:37

Die GEZ benötigt, wie alle anderen Behörden auch, keinen Titel zum vollstrecken.

heurekaforyou  01.11.2017, 11:21
@Ste2508

Aha. Kannst du auch eine Quelle nennen, wo man sich mal informieren kann.

Wenn ein Konto gepfändet wird, dient das dem Einziehen der Forderung, sobald wieder Geld auf dem Konto ist; wenn dem also so war, dürfte das Konto in den nächsten Tagen wieder frei sein; das veranlasst der Gläubiger. 

Damit ist das aber nicht erledigt, denn auch eine erledigte Kontopfändung bleibt noch drei Jahre als "erledigt" in der Schufa vermerkt. Da dieser Pfändung Mahnungen und Mahnbescheide vorausgegangen sind, bevor gepfändet werden konnte, sind auch diese vemerkt - eine dumme Geschichte!

Ich gebe zu, solche Angelegenheiten früher auch gelegentlich durch ignorieren erledigt zu haben - aus Schaden wird man klug!

Die Sache ist um so ärgerlicher, wenn tatsächlich Geld auf dem Konto war; sowas passiert mir heute nicht mehr!

Aus Schaden klug werden! 

mepeisen  14.10.2017, 07:08

Kontopfändungen und Schufa haben direkt erst mal exakt gar nichts miteinander zu tun. Es gibt keinerlei Automatismus, dass Kontopfändungen der Schufa gemeldet werden.

Auch Mahnungen und Mahnbescheide werden nicht automatisch in der Schufa eingetragen. Der Gläubiger muss das selbst aktiv einer Auskunftei (es gibt übrigens mehr als nur die Schufa) melden.

Ich weiß aktuell nicht, ob der Beitragsservice Schufa-Mitglied ist und das regelmäßig dort meldet (theoretisch könnte er). Wenn dem so ist und dort ein Eintrag drin ist, dann hast du mit dem 3 Jahre lang drin bleibenden Erledigt-Eintrag allerdings Recht.

Cinderella1fr  14.10.2017, 10:01
@mepeisen

 Da irren Sie sich: alles, was amtlich ist, geht automatisch an die SCHUFA! Private Auskunfteien beziehen ihre ""Weisheiten" ebenfalls von dort! Mahnbescheide, Vollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen/ früher Offenbarungseid, Haftstrafen... werden dort erfasst. Im Gegensatz zu Schuldtiteln privater Gläubiger, kann man, nach erfolgter Zahlung, beim zuständigen Amt die Löschung beantragen - voilà!



mepeisen  15.10.2017, 15:18
@Cinderella1fr

Das ist einfach nur falsch, was du da schreibst. Das einzige, was "automatisch" in die Schufa geht, sind Einträge im Schuldnerverzeichnis, da die Schufa das regelmäßig abgleicht. Was da drin landet, steht beispielsweise hier: http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199864

Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Urteile, Pfäundungs- und Überweisungsbeschlüsse oder (erfolgreiche) Pfändungen vor Ort landen weder im Schuldnerverzeichnis noch irgendwie von Amts wegen in der Schufa.

Ich wiederhole nochmal: So etwas landet ausschließlich dann in der Schufa, wenn der Gläubiger dies aktiv dort meldet und das kann er nur, wenn er Schufa-Mitglied ist und einen Haufen Geld bezahlt.

Im Gegensatz zu Schuldtiteln privater Gläubiger, kann man, nach erfolgter Zahlung, beim zuständigen Amt die Löschung beantragen - voilà!

Und auch hier irrst du gewaltig. Es gibt hinsichtlich Auskunfteien und Löschfristen o.ä. keinerlei Unterschied zwischen privaten Gläubigern und einem Titel aus einer Verwaltungsmaßnahme.


Cinderella1fr  15.10.2017, 23:52
@mepeisen

Ich habe da selbst Erfahrungen: ein Schuldtitel wurde sofort nach Zahlungseingang gelöscht: Amtsgericht Berlin!

mepeisen  16.10.2017, 08:26
@Cinderella1fr

Vielleicht solltest du mal verraten, was das Amtsgericht Berlin mit der Schufa zu tun hat. Die Schufa ist keine Behörde und hat auch sonst nichts mit Gerichten direkt zu tun.

Kann es sein, dass es dir einmal mehr um das Schuldnerverzeichnis bei Gericht geht? Dann auch hier nochmals: Dort landen beispielsweise verweigerte Vermögensauskünfte drin. Und ja, wenn die Schuld bezahlt ist, aufgrund dessen die Vermögensauskunft verweigert wurde, wird das da sofort gelöscht. Und ja, dann wird der aus dem Schuldnerverzeichnis resultierende Eintrag bei der Schufa im Regelfall sofort gelöscht.

Das hat aber mit Einträgen wegen vorhandenen Titeln u.ä. exakt nichts zu tun. Das sind in der Schufa zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Cinderella1fr  16.10.2017, 23:49
@mepeisen

Wir können hier gerne noch eine Weile weiterstreiten ;) Ich weiß, dass die Gerichte gehalten sind, auch diese Einträge an die SCHUFA zu melden; eine Aufforderung zur Eidesstattlichen Versicherung, z.B. landet sofort dort, die informiert die Hausbank, und dann zieht diese im Allgemeinen daraus Konsequenzen...

Ste2508  01.11.2017, 05:35
@mepeisen

Die GEZ meldet nichts an die Schufa. Da bin ich mir deshalb sicher, weil ich auch schon Ärger mit denen hatte und mein Konto gepfändet wurde. Einen Eintrag bei einer Auskunftei hatte ich deshalb aber nicht.

Hallo, ist Dein Konto ein sog. "Pfändungsschutzkonto"? Falls nein, lass das direkt ändern      Es ist so, bei einem sog. P-Konto hast Du einen monatlichen "Sockelbetrag" (also einen festen Betrag der nicht gepfändet werden kann/darf). Der Sockelfreibetrag pro Monat liegt bei etwa 1080€ monatlich bei Einzelpersonen.  Also wenn Du bei einem P-Konto eine Pfändung bekommst wird das Konto nicht sofort für alle Auszahlungen gesperrt. Aber: das Konto muss im Guthaben sein! Kein Gemeinschaftskonto (muss auf eine Einzelperson laufen), alles über dem Sockelbetrag wird an Gläubiger überwiesen - der SockelfreiBetrag kann aber erhöht werden wenn Kinder usw. im Haushalt leben. Und nur 1 P-Konto pro Person! Die Pfändung schnell zu bezahlen ist im übrigen die beste Lösung. Zur GEZ kann ich nichts sagen. Lg 

Wenn du das direkt über die Bank machen lässt, denen also mitteilst, dass die Pfändung beglichen werden soll, wird das Konto in der Regel taggleich wieder freigegeben.