Können Steuerhinterziehungen verjähren?
Fiktives Beispiel (ist natürlich erfunden): Wenn ich 2015 25.000€ steuern nicht bezahlt hab, also hinterzogen hab und es jetzt jemand in 2022 herausfindet. Kann es dann als „Verjährung“ gelten, sprich keine Strafe oder verminderte?
5 Antworten
Liegt die Steuerhinterziehung z.B. sieben Jahre zurück, ist die Strafverfolgungsfrist abgelaufen. Die Tat ist verjährt, man kann dafür also nicht mehr mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Festsetzungsfrist von zehn Jahren ist aber noch nicht vorbei. Das Finanzamt kann deshalb für das Jahr der Steuerhinterziehung eine Nachzahlung und Zinsen verlangen.
Die Straftat kann verjähren, die Forderung aber nicht.
Cool
Strafrechtlich natürlich, wie jede andere.
Aber die Forderung selbst nicht.
Wer zeig einem dann an? Der Staat?
Die strafrechtliche Verjährungsfrist für den Grundfall einer Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch).
Hab ich jetzt aus dem Internet selbst gezogen. Kann mir persönlich aber nicht vorstellen das die damit davonkommst. Wenn es um Geld geht versteht Vaterstaat keinen spaß. ^^
Forderungen verjähren ebenfalls.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__228.html