Kleingewerbe! Wie belege ich meinen Wareneinkauf?

10 Antworten

Als Erstes den Insolvenzverwalter der damaligen Auktion kontaktieren, denn der muss den Verkauf dokumentiert haben. Falls nicht möglich, dann Eigenbeleg, und am Besten Dokumente, die auf die Versteigerung verweisen bzw. alle Unterlagen, die mit dem betreffenden Vorgang zusammenhängen, in Kopie dem freundlichen Sachbearbeiter des Finanzamtes beilegen. Die Mitarbeiter der Finanzämter sind in aller Regel sehr hilfsbereit, wenn man sie freundlich und höflich um Rat bittet - und zwar bevor man angemahnt wird. Es kommt auch im regulären geschäftlichen Verkehr immer mal vor, dass man einen Eigenbeleg schreiben muss, weil sich der Originalbeleg nicht mehr auftreiben lässt. In diesem Fall sollte das - unter Verweis auf den Insolvenzverkauf - eigentlich kein Problem sein, sofern sich der Verkauf selbst belegen lässt (Anzeigen, Veröffentlichung in der Zeitung etc.).

Kleingewerbe entbindet dich nicht von einer geordneten und nachvollziehbaren Buchhaltung. Buchhalter-Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du also keine Quittung oder Rechnung hast, wirst du den Kaufbetrag nicht absetzen können. Eigenbelege sind bei Ausgaben übrigens extrem schwierig, davon ist abzuraten.

Was das Steuern zahlen angeht, musst du deinen Gewinn versteuern (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn grob gesagt).

Vom Gewinn werden noch diverse Pauschbeträge in der Veranlagung abgezogen, das gibt dein zu versteuerndes Einkommen.

Liegt dieser über dem Steuerfreibetrag, den jede Person hat, ist Steuer zu bezahlen.

akademikus  18.11.2008, 08:46

eigenbelege: finger weg!

Bluehead  18.11.2008, 08:49
@akademikus

sag ich doch :))

Gibt ja dann immer Experten, die kreativ werden, falls du verstehst was ich meine.

akademikus  18.11.2008, 08:50

jau DH!

du musst den geldfluss immer nachweisen können. wenn du keine einkaufsquittung hast, dann hast du ein problem! du kannst dann deine ausgaben nicht geltend machen. somit seigt ja dein gewinn, und natürlich auch deine steuerlast. das mit den steuern, das ist nicht in drei sätzen erklärt. eigentlich macht sich VOR der selbständigkeit darüber gedanken.

Selbst wenn Du mehr Gewinn machst, kannst Du ja einige Kosten auch wieder geltend machen und absetzen. Da solltest Du aber lieber mal einen Steuerberater fragen. Auch wie das ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht, dass Du da noch böse Überraschungen erlebst.

"Frage, hab ich das richtig versanden, dass ich bis ca. 7000 € Gewinn keine Steuern zahlen muss? "

Wenn man sonst keine Einkünfte hat: Ja.

Lesestoff zu Gewerbe und Steuer: http://www.klicktipps.de