Kleingewerbe über Eltern anmelden?

7 Antworten

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klar geht das. Deine Eltern müssen dafür dann auch eine Steuererklärung machen. Das ist denen hoffentlich klar.

Wofür brauchen denn die Nachbarn Webseiten?

VinArts 
Fragesteller
 24.07.2017, 21:53

Das ist klar. Habe mich auch informiert, dass bei einem Kleingewerbe die Umsatzsteuer wegfällt. Bist du dir sicher, dass das mit der GbR funktioniert, immerhin "arbeiten" wir ja dann als Minderjährige? Wir sind aber demnach doch eigentlich nicht die "Angestellten" sondern ja eher alle gleichgestellt, was ja auch im Namen der GbR - Gemeinschaft bürgerlichen Rechts steht.
Wir machen für die Leute in unserem Ort und Umgebung Webseiten, falls diese noch keine haben oder bieten ihnen an, ihre Seite neu zu designen (da diese oft veraltet sind).

Vielen Dank schonmal!

Heidrun1962a  24.07.2017, 21:57
@VinArts

sie haften auch mit ihrem Privatvermögen. 

Geschäftshaftpflichtversicherung braucht ihr auch. Da kommen kosten auf euch zu.

VinArts 
Fragesteller
 24.07.2017, 22:17

Welche Kosten kommen genau zu?

Heidrun1962a  24.07.2017, 22:22
@VinArts

Betriebshaftpflicht kostet rd. 100€ 

VinArts 
Fragesteller
 24.07.2017, 22:35

O.k.

das geht nicht "über die Eltern" sondern ein Elternteil muss als Einzelperson das Gewerbe anmelden. Wenn dann Minderjährige da mitarbeiten, oder die eigentliche Arbeit machen spielt das keine Rolle: Rechtlich ist dann z.B. der Vater derjenige, der den Gewinn versteuert und der haftet wenn was schiefläuft.

mit 18 kannst du das dann auf deinen Namen weiterführen. Wenn Du schulpflichtig bist, darfst du auch nicht auf Dauer angestellt werden und Gehalt beziehen, das müsst ihr dann schon unter Euch ausmachen. 

Was anderes wäre eine Kapitalgesellschaft, da könnte der Vater einen Teil oder alle Anteile auf Dich übertragen, und bis zur Volljährigkeit als Geschäftsführer tätig sein. Aber wenn es richtig grosse Umsätze werden, dann willst du sowieso nicht mit 18 auch noch alleine die kaufmännische Geschäftsleitung machen, sondern das was du kannst: Programmieren ! 

VinArts 
Fragesteller
 25.07.2017, 07:16

Ok, heißt dass dann also, dass wenn zB mein Vater das ganze anmeldet und dafür haftet, könnten ich und mein Freund legal arbeiten (Durch Webseiten erstellen) und dabei Geld verdienen?

juergen63225  25.07.2017, 08:02
@VinArts

wie gesagt, ein offizielles Gehalt könnte problematisch sein, wenn Ihr schulpflichtig seit. Man darf niemand beschäftigen, der zu Schule geht, ausser Ferienjobs und bestimmten genau definierten Tätigkeiten wie Zeitungsaustragen, Nachhilfestunden oder Babysitten. Aber unter körperlich leichte Tätigkeiten fällt wohl auch das Sitzen am PC, und 2 h täglich sind unproblematisch, das wäre steuerlich auch die beste Lösung. Aber für die Realisierung wird sowieso ein Steuerberater erforderlich sein, unterschätzt mal nicht den "Papierkram" und die Vorschriften, die man in Deutschland beachten muss, und wer alles die Hand aufhält, von der GEZ (oder wie die heute heisst) bis zur IHK ...

https://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/minderjaehrige/

VinArts 
Fragesteller
 25.07.2017, 15:16

Vielen Dank. Am besten fragen wir da mal weiter!

Du kannst kein Teil der GbR sein wenn dir die volle Geschäftsfähigkeit fehlt. Diese kann dir nur das FamG zusprechen oder eben dein 18. Geburtstag.

Deine Eltern können das Gewerbe anmelden, dann haben sie aber alle Vollmachten und stehen voll in der Haftung, zumindest bis du den Spaß übernimmst ab deinem 18. Geburtstag.

VinArts 
Fragesteller
 24.07.2017, 22:33

Danke für deine Antwort. Haftung und alles Finanztechnisches und alles andere was mit dem Gewerbe zu tun hat liegt dann bei den Eltern. Wenn meine Eltern damit einverstanden sind, was gründen sie dann? Eine GmbH? Ich kenne mich da 0 aus, was es da für Möglichkeiten gibt, die GmbH war jetzt nur irgendein Beispiel :-)
Also, wenn meine Eltern das Spiel mitspielen würden und das übernehmen würden, könnten ich und mein Freund dann LEGAL Webseiten erstellen, dafür Geld verlangen und wir beide halbieren uns dann das Geld (davor natürlich alle zu benötigten Beträge subtrahiert)?

kevin1905  24.07.2017, 23:33
@VinArts

Wenn meine Eltern damit einverstanden sind, was gründen sie dann?

Wenn zwei oder mehr Menschen gemeinsam ein Gewerbe begründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen sind sie erstmal eine GbR. Einer alleine ist ein Einzelunternehmer.

Eine andere Form der Personen- oder Kapitalgesellschaft müsste aktiv gewählt werden. Wobei bei Kapitalgesellschaften da auch notariell was passieren muss, es muss ein Geschäftsführer bestellt werden etc.

Also, wenn meine Eltern das Spiel mitspielen würden und das übernehmen würden, könnten ich und mein Freund dann LEGAL Webseiten erstellen, dafür Geld verlangen und wir beide halbieren uns dann das Geld (davor natürlich alle zu benötigten Beträge subtrahiert)?

Ihr habt 0,0 Anspruch auf das Geld, egal wie ihr es dreht und wendet.

Das Gewerbe läuft über eure Eltern die müssen es versteuern und ihnen steht der Gewinn zu.

Was sie danach mit dem Gewinn machen (den Kindern als Taschengeld zu geben), ist ihnen überlassen.

VinArts 
Fragesteller
 25.07.2017, 07:18

Was sie danach mit dem Gewinn machen (den Kindern als Taschengeld zu geben), ist ihnen überlassen.

In diesem Falle, wenn sie uns das Geld jeweils überweisen auf das Konto wäre das legal? Das sind ja meist Summen im Hundert-€-Wert.

kevin1905  25.07.2017, 13:02
@VinArts

So lange den steuerlichen Pflichten nachegkommen wurde ist das kein Problem.

Da du nicht voll geschäfigtsfähig bist und somit auch kein Gewerbe ausüben kannst, machst du als Minderjähriger *nichts*. Auch wenn ihr die Arbeit erledigt, geht es offiziell nur über Eltern. Und zwar allein über Eltern, die auch voll haften für alles. Also auch nix mit GbR.

VinArts 
Fragesteller
 24.07.2017, 21:09

Ok, schade :(
Trotzdem danke für die Info.
Hast du vielleicht irgendeine andere Idee, wie wir das regeln könnten?

Stell dir mal vor du nimmst einen Auftrag an bis Dienstag eine Webseite für die Messe eines Unternehmens zu erstellen. Du bekommst nun die große Sche....erei und wirst nicht fertig.
Der Schaden ist das der ganze Messeauftritt nicht stattfinden kann. Schadenersatzforderungen von 50000 Euro

Lass dich von deinen Kunden "als Ferienjobber" bezahlen. Dann hast du keine Haftung und kein Risiko. Dir stehen Urlaub und bezahlung in Krankheitstagen zu