Zu zweit GbR gründen?
Ich weiß, dass eine GbR relativ leicht entsteht. Aber müssen beide Gesellschafter ein
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Gewerbe davor/darnach anmelden?
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Wenn ja, unter gleichem Namen,... ?
Ich wäre sehr glücklich wenn jemand das erklären könnte!
4 Antworten
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das mit der Anmeldung von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich gehandhabt wird. Manchmal muss eine einzige Gewerbeanmeldung von der GbR (vertreten durch alle Gesellschafter) vorgenommen werden. Manchmal müssen aber auch alle GbR-Mitglieder jeweils ein Gewerbe anmelden - und natürlich jeweils die Gebühr entrichten.
Eine GbR hat keinen eigenen Namen !
Will die GbR ein Gewerbe ausüben, müssen alle Gesellschafter einzeln das Gewerbe anmelden (gleiche Tätigkeit, gleicher Beginn, gleicher Betriebssitz). Der Zusammenhang entsteht durch den Hinweis in Feld 1 der Gewerbeanzeige (GewA1) "In GbR mit XY".
Die Gründung der GbR erfolgt vor bzw. spätestens mit der Gewerbeanzeige.
genau. Im Gegensatz zu einer juristischen Person (GmbH, UG, AG, Limited), bei der es nur eine Anmeldung gibt, müssen bei einer Personengesellschaft alle Gesellschafter das Gewerbe gesondert anmelden.
Sorry, das ist nicht korrekt. Die Gesellschafter melden ein Gewerbe an. lediglich müssen die Gesellschafter zur Erfassung der persönlichen Daten jeweils ein Anmeldebogen ausfüllen. Also. Es gibt eine GbR mit einer Anmeldung, die aus mehreren "Blättern" oder Formularen besteht.
Wir können uns hier natürlich um Begrifflichkeiten streiten, dass wird aber Oxionix nicht weiterbringen.
Es muss kein Gesellschafter ein Gewerbe anmelden.
In Verbindung mit den namen der Gesellschafter kann ein Zusatz gewählt werden z.B. "Fachgeschäft für Elektroartikel" oder "FFE"
Also z.B. : FFE Peter Meyer & Thomas Müller GbR
Gruß
Ana
Hallo Ana,
mit deinen Ausführungen liegt du leider völlig neben der Rechtslage. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GbR, OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig, nicht dagegen die Personengesellschaft als solche (Landmann/Rohmer GewO § 14 Rn. 55). Das OVG Saarlouis + der VGH München haben dies auch mit dem Hinweis auf den durch die GewAnzV vorgeschriebenen Text in der Gewerbeanzeige bestätigt, in dem es heißt: "Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen."
kann ein Zusatz gewählt werden z. B. Fachgeschäft für Elektroareltik.
Wo soll denn so ein Zusatz gewählt werden ? In die Gewerbeanzeigen kommen keine Fantasienamen, weil die keine rechtliche Bedeutung haben.
Eine GbR hat erst einmal nichts mit einem Gewerbe zu tun. Wird damit jedoch ein Gewerbe betrieben, dann muss die GbR dieses anmelden, vertreten durch beide Gesellschafter.
Und unter welchem Namen wird das von der Gesellschaft betriebene Gewerbe angemeldet?
In Verbindung mit den Namen der Gesellschafter kann ein Zusatz gewählt werden z.B. "Fachgeschäft für Elektroartikel" oder "FFE"
Also z.B. : FFE Peter Meyer & Thomas Müller GbR
Hier musst du aber bestimmte Grundsätze zur Namensgebung beachten.
Gruß
Ana
Nein. es gibt nur ein Gewerbe. Gemeinsam kann man dies bei der Stadt anmelden. Dann geht alles automatisch und das Finanzamt setzt sich mit Euch in Verbindung.
Gruß
Ana GbR :-)
falsch.
Danke für den umfangreichen Kommentar.
Ok, heißt das, was AnaHauser und Ronox gesagt hat, stimmt nicht?