Kleingewerbe, Selbstständigkeit im Veranstaltungstechnik Bereich

4 Antworten

Hallo Logiko,

das sind ja eine ganze Menge Fragen. ;) Ich habe zwar nur Laienwissen, glaube aber, einen Großteil davon korrekt beantworten zu können.

zu vorhandenes Material: Es ohne Anrechnung jetzt einfach gewerblich zu nutzen wird Dir kein Finanzamt in Deutschland untersagen. Denn damit würden Dir Steuervorteile entgehen, wo mit Sicherheit kein FA etwas gegen hätte. Ich würde es einfach von Dir als Privatmann an Dich als Geschäftsmann zum aktuellen Zeitwert verkaufen. Damit hättest Du auf Deinem Geschäftskonto Ausgaben, die sich steuerlich auswirken (weniger Geschäftsgewinn). Nur darfst Du da dann keine Umsatzsteuer ausweisen, weilDu als Privatmensch keine USt. erheben darfst. Also Rechnungsbetrag = Netto = Brutto

zu weitere Kosten nach Gewerbeanmeldung: Nein, sofern Du wirklich Kleinunternehmer bleibst und weder Angestellte hast, noch Dich bei der IHK anmelden musst. Anderweitig könnten da einige Vorauszahlungen (Steuern etc.) und Beiträge (IHK, Berufsgenossenschaft u. a.) anfallen

zu Unternehmensberater: völliger Blödsinn! Wenn Dein Konzept stimmt und Du Dich ausreichend über Möglichkeiten in Deiner Branche informiert hast, kannst Du Dir den schenken. Und wenn Dein Konzept nicht stimmt, kann auch ein Unternehmensberater kaum was machen.

zu Gesellen- oder Meisterbrief: Welchen von der IHK anerkannten Abschluss sollte es denn geben in der Veranstaltungstechnik? Und wenn's einen gäbe, der vorgeschrieben wäre, müsste doch jeder DJ und jeder Freizeitkünstler, der hin und wieder Mal auftritt, diesen vorweisen.

zum Firmenwagen: Also, dass Du dem Finanzamt plausibel machen kannst, dass Du für die Gewerbeausübung einen Geländewagen mit Allradantrieb brauchst, bezweifle ich. In Deutschland ist jedes Haus und jeder Schuppen auf zumindest einigermaßen befahrbaren Straßen zu erreichen, womit so ein Wagen reines Hobby ist. Anhängerkupplung und Anhänger mit Aufbau gehen klar. Schließlich hast du viel Equipment zu transportieren.

zu Zuschuss vom Staat: Da bin ich mir nicht ausreichend drüber informiert, weshalb ich zu dem Punkte besser nichts konkretes schreibe. Jedoch glaube ich, dass Dir ein zinsgünstiger Kredit zur Unternehmensgründung zusteht, vielleicht sogar ein kleiner Zuschuss. Näheres kann Dir da sicherlich Deine Bank oder das für Dich zuständige Finanzamt sagen. Sofern Du im Moment Langzeitarbeitslos (> 3 Monate) bis, hast Du Anspruch auf Zuschüsse von der ARGE bzw. von denen als ausführende Stelle im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit.

zu Firmenkredit bei der Bank: siehe oben bei Zuschüsse.

zum Geschäftskonto: Solange Du eine kleine Buchführung machen darfst (einfaches Kassenbuch mit Einnahmen und Ausgaben), brauchst Du kein Firmenkonto. Da Du dann auch kein Handelsregistereintrag hast, wirst Du auch keines eröffnen können, da es Deine Firma rechtlich überhaupt nicht gibt (nur Dich als Privatmensch). Wenn Du die große Buchführung machen musst (Soll- und Haben-Buchungen in einem Journal) wirst Du auch ein Firmenkonto haben müssen. Große Buchführung ist aber erst bei einem größeren Umsatz, speziellen Firmenformen oder anderen Voraussetzungen nötig. Wenn sich Dein Umsatz in Grenzen hält, brauchst Du kein Geschäftskonto.

zu Leihen von noch fehlender Ausrüstung: Was Du nicht kaufen kannst oder nicht willst, kannst Du Dir selbstverständlich leihen. Und die WMST dieser Eingangsrechnung ist unabhängig von der, die Du ans Finanzamt abführen musst. Das ist eine Vorgabe, die der Verleiher von seinem FA hat und nicht Du. Dich interessiert nur, was auf der Rechnung steht und das schreibst Du auf; bzw. bei kleiner Buchführung weist Du überhaupt keine MWST gesondert aus,sondern schreibst nur die Brutto-Beträge (inkl. MWST) ins Kassenbuch.

zur Mehrwertsteuer eines Kleinunternehmers: Wenn Du einen Firmanwagen anschaffen willst und wahrscheinlich auch noch eine ganze Menge anderwqeitge, teure Ausrüstung, würde ich an Deiner Stelle die Wahlmöglichkeit nach § 19 Umsatzsteuergesetz nicht anwenden. Denn wenn Du keine Umsatzsteuer abführst, kannst Du auch keine Vorsteuer gelten machen. Weil Du aber durch die hohen Abschreibesummen auf Wagen und Ausrüstung zumindest am Anfang auf dem Papier höchstwahrscheinlich Verluste machen wirst, wirst Du mehr Vorsteuer gelten machen können als Du Umsatzsteuer abführen musst. Diese zu viel gezahlte Steuer würdest Du vom FA wiederbekommen, aber nur, wenn Du eben die gezahlte Vorsteuer gelten machen kannst. Zu diesem Thema siehe auch http://www.kanzlei-tischbein.de/node/26

zu Kleinunternehmen in "Vollgewerbe" umwandeln: Nein, das geht nicht. Wenn Du Dich ein Mal für die Vorteile des Kleinunternehmers entschieden hast, kannst Du es nicht mehr von Dir aus ändern. Jedoch wirst Du automatisch Vollunternehmer, sobald eine der Voraussetzungen nach §19 USG weggefallen ist.

zu Helfer auf 440 € Basis: Nein, ein Kleinunternehmer hat keine Angestellten, auch keine Hilfskräfte. Damit wird er automatisch zum Vollunternehmer und muss sich auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Gruß Kira-Bianca

KiraBianca  06.06.2011, 05:45

Ups, ich muss doch glatt wieder Mal korrigieren.

Und zwar zum Punkt Kleinunternehmer und Wahlmöglichkeit nach §19 USG: Du kannst Doch von Dich ändern ob Du Umsatzsteuer abführen willst und somit auch Vorsteuer gelten machen kanst oder nicht. Aber erst nach 5 Jahren. Bis dahin gilt die ein Mal rechtlich für gültig erklärte Auswahl für verbindlich, sofern nicht wegen Wegfall einer Vorraussetzung automatisch zur Umsatzsteuerabfuhr gewechselt wird. Sofern Du mit dem Gesetzeskauderwelsch klar kommst, hier der origal Gesetzestext zum §19 USG: http://bundesrecht.juris.de/ustg~1980/~~19.html (die Tilden ~ bitte in Unterstreichungsstriche _ ändern. Die werde von dem Editor hier leider vermurkst und sind nicht schreibbar.)

Hallo

das Problem bei bereits privat angeschafften Gerätschaften ist, dies nachträglich ins Gewerbe einfließen zu lassen, hier der Begriff des "gewillkürten Betriebsvermögens".

Hier setzt das Finanzamt enge Grenzen beim Zeitraum. Man kann natürlich die sog. Vorsteuer erstatten lassen bei Investitionen, die Umsatzgrenze beim Kleingewerbe nach § 19,1 USTG ist dann 17500 € & meist weist man in Rechnungen eben nicht die Steuer aus.

Ein 2. Konto ist sicherlich Pflicht, sonst besteht die Gefahr des Vermischens. Man kann auch Technik leasen, viele Firmen-Hersteller bieten dies an oder spezialisierte Firmen wie Leasconcept Essen - Bonität vorausgesetzt

Das muß man sich überlegen. Natürlich hat man am Anfang Investitionen & schreibt auch die Geräte ab mit 20% bei mobiler Nutzung (PA; Licht) (Absetzung für Abnutung = AfA.

Minijobzentrale melden. Den Helfer versteuern.

Es gibt auch Makler der Branche für Versicherungen wie Equipmentversicherungen, die ich auch abgeschlossen habe bis zum europaweiten Touring mit Unterschlagungsrisiko.

Eine Meisterpflicht besteht nicht im Bereich Veranstaltungstechnik, Vermietung etc. Unternehmensberater sind viel zu teuer. Ein Steuerberater ist dort sinnvoller, der auch die Buchhaltung macht, wenn Du davon keine Ahnung hast.

Die Arbeitsagentur kann bei voriger Arbeitslosigkeit auch ein Gründerseminar zahlen, die IHK ist sicherlich gern behilflich. Zuschüsse gibt es evtl. über die KfW Bank bzw. günstigere Darlehn.

Zumieten kann man immer, beim Kleingewerbe sind dies Kosten, man kann eben die Steuer als Vorsteuer nicht absetzen, die der Vermieter dann in einer Rg. schreibt.

Im Bereich Bielefeld kann ich Dir helfen. Sonst gibt es viele sog. "Pools", wo sich Leute div. Firmen dann mit Material aushelfen.

Mail evtl. über mailto:kric11[at]hotmail.de (dann durch das @ ersetzen.

Ich habe hier einen Transporter. Ein Anhänger ist sicherlich auch sinnvoll

Hallo,

Das hat mir schon eine ganze Menge geholfen.Das was du sagtest mit dem Geländewagen, hatte mir da nur ein Fahrzeug rausgesucht was in Frage käme, bei den Autos hat man Kraft zum ziehen und ein robustes Fahrzeug.Ich denke mal die Fahrzeuge kann man ja gebraucht kaufen oder müssen die neu sein und dann über Leasing / Finanzierung?

Und wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe muss ich zu folgenden Stellen:- Ordnungsamt (Kleingewerbeanmeldung)- Finanzamt (ggf. Zuschüsse und Steuern / kleine Buchhaltung)- Hausbank (Startförderungen / Konto)

Gruß

Edit an KiraBianca, seit (glaube) 1998 ist "Veranstaltungstechniker" ein von der IHK anerkannter Ausbildungsberuf. Dieser heißt dann: Fachkraft Für Veranstaltungstechnik. ( http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/berufe/f/fachkraft_veranstaltungstechnik/ ) War selbst damals im ersten Jahrgang dabei. Das mit dem Geländewagen macht aufgrund der Stützlast und dem zu transportierenden Gewicht Sinn - ebenso die Vorstellung auf einer Wiese ein OpenAir zu veranstalten und nach dem Wolkenbruch 5t Material aus der nassen Wiese zu ziehen legt da die Entscheidung eines geeigneten Fahrzeuges nahe. 400.-EUR Job - nu ja, 400.- sind schnell weg wenn man nicht gerade Lohndumping betreibt. Es gibt aber in der Branche jede Menge Freiberufler die dich auf eigene Rechnung unterstützen. Deshalb dürfte die VA-Technik wohl die Branche mit den am meisten gemeldeten "Gewerben" sein.