Kleingewerbe Handyreparatur Meistertitel erforderlich?

2 Antworten

Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Kleingewerbe kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach §19 UstG. Das ist eine steuerechtliche Angelegenheit.

Danach bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwST zZahlung befreit, bzw. das FA erhebt diese bei dir nicht.

Und du darfst deine verausgabte MwST für Betriebsmittel beim FA nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.

Und was den Meistertitelanbelangt wird die IHK schon recht haben.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/handwerker/

Und noch ein Tipp:

bevor du loslegst------ besuche einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erfährst du die grundlegenden Begriffe die du zur Selbstständigkeit wissen solltest. Du lernst etwas über BWL, Buchführung, Gewinn-Verlustrechnung, Betriebsformen, Gesetze, Vorgaben und Auflagen, du hörst was von Marketing und Konzeption.

Und einen Steuerberater solltest du auch mit ins Boot holen.

Ohne diese Vorbereitung rennst du in dein verderben.

Für die Beantwortung Deiner Frage ist einzig und allein die Handwerkskammer zuständig.

Wenn Du meinst, die HWK hat unrecht, hilft Dir nur ein Widerspruch gegen den Bescheid, möglicherweise zusammen mit einem (kostenpflichtigen) Rechtsanwalt.