Kleines Geländer für die Treppe-Muss der Vermieter dies zahlen?

3 Antworten

Vorgeschreiben sind solche Sicherungen ab 5 Tritten. Bemessungsgrundlage: ein Tritt ist maximal 18cm hoch. Wenn also die Gesamthöhe (seitlich gemessen) so ca. 80 cm überschreitet, dann ist eine Absturzsicherung (Geländer) wünschenswert.

Ab 1m ist nach allen gültigen Landesbauordnungen Sicherungen vorgeschrieben.

Auszug aus: http://www.bauregelwerk.de/bauplanung-umwehrungen/absturzsicherungen.html

Umwehrung

Eine Umwehrung ist eine Einrichtung zum Schutz gegen Absturz, z.B. Brüstung, Geländer, Gitter oder Seitenschutz.

Umwehrungen sind immer dort erforderlich, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegende Flächen grenzen.

Vielleicht hilft das Deinen Vermieter dazu zu überzeugen, dass er damit einen Vorteil erwirbt, der seine Verkehrssicherungspflicht entgegenkommt. Und er deshalb diese Einrichtung auch finanziert. (:D

Gruß Uli

Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter. Kleinere Umbauten können auf alle Mieter umgelegt werden, aus eigener Tasche muss der Vermieter das nicht zahlen. Eine Pflicht besteht bei ein paar Stufen nicht.

Der beste Weg ist immer der direkte.

Frag Deinen Vermieter, vielleicht kann er den Handlauf steuerlich geltend machen, wenn Du als Mieter eine Mobilitätseinschränkung nachweisen kannst. Vielleicht kannst Du das auch, dann teilt Ihr Euch die Kosten.

Kommt immer auf die Umstände an, was geht. Zwang ist immer schlecht.