Neubau Mietswohnung. Was muss Vermieter bereitstellen was muss ich selbst kaufen?

6 Antworten

EWckventil und Spiegel im Bad ist Deine Sache, Handlauf an der Treppe ist Vorschrift, Sache des Eigentümers. Fußboden eigentlich auch, er kann nicht nackten Betonboden vermieten. Eine solche Liste, die Du haben möchtest, gibt es nicht im Netz. Aber hier kannst Du fragen, was noch fehlt und wer es liefern muß-

deadleff 
Fragesteller
 27.11.2014, 01:31

vielleicht kannst du helfen?

Wir haben ein Carport, da ich im OG wohne und der Garten dem EG Mieter gehört bekomme ich ein Balkon auf dem Carportdach.

Das Dach ist ca 15m² groß und ich habe mich bei Erstbesichtigung auf ein großen Balkon gefreut. Nun hat er mir mitgeteilt, das der Balkon aus Baumaßlichen Gründen, warum auch immer, an jeder Seite 3m bis zum Rand frei sein muss, somit ist der Balkon leider nur noch so groß wie ein normaler Balkon in einem mehrstöckigen Haus. Also ein Rechteckförmiger Balkon wo die längere Seite 5m ist und die breite 2m, damit an jedem Eck 3m abstand zum Rand gehalten wird. Was mich natürlich total zornig macht. Wo ist das Problem die gesamte Fläche zu nutzen, er muss doch nur am Rand ein vernünftiges Geländer bauen. Oder ist es vielleicht nur purer Humbug den er erzählt und vielleicht will er ihn verkleinern, da er sonst nicht rechtzeitig fertig wird oder die kosten sprengt.

Georg63  27.11.2014, 01:37
@deadleff

2 x 5 Meter ist schon recht groß für einen Balkon - die meisten, die ich kenne sind kleiner (außer in Bayern aufm Lande)

Jetzt kann da sowieso keiner mehr helfen, da du Vertrag ja unterschrieben hast, ohne die für dich wichtigen Details reinzuschreiben.

Reanne  27.11.2014, 17:10
@Georg63

Carport ist ja nur ein Unterstand mit Dach und daruaf sollte der Balkon errichtet werden. Ich denke mal, es war leichtfertig gesagt, aber baurechtlich nicht erlaubt. So ein Balkon brauht en stabiles Fundament und in der gesamten Größe des Carports ist das nicht möglich, ohne das Fundament zu verstärken.

In der Regel gibt es für sowas eine Leistungsbeschreibung - hat man die nicht, dann bekommt man solche Schwierigkeiten. Bei Mietwohnungen ist das anders. Da gibt es eben keine Leistungsbeschreibung. Die Mietsache muss nur in ordnungsgemäßem Zustand und benutzbar sein. Wozu ein Eckventil? Für den Anschluss einer Geschirrspülmaschine? Falls ja, würde ich sagen dass das nicht unbedingt dazu gehört da auch eine Spülmaschine nicht unbedingt Standart ist und ein Eckventil kostet auch nicht die Welt. Ein Spiegel im Bad gehört für mein Rechtsempfinden schon dazu, natürlich einfache Ausstattung. Ein Handlauf an der Treppe ist Pflicht und gehört unbedingt zur Gebäudeausstattung, also definitiv Sache des Vermieters.

Das Eckventilsolltest Du kaufen. Das Badezimmer sollte schon Komplett sein .Ein Handlauf gehört zur Treppe. Normal sollte auch ein Fußbodenbelag vorhanden sein .Zwei Geizkragen am Einrichten .Ein Spiegel ,oder Spiegelschrank sollte schon im Badezimmer sein .Aber bitte Streit nicht mit Ihm. das vergiftet das ganze zusammenleben Halte Frieden ,oder Ziehe gar nicht erst ein. Viel Glück .Wünsche ich Dir. zum Einzug

deadleff 
Fragesteller
 27.11.2014, 01:38

Ich möchte keinesfalls streit, schon gar nicht am Anfang, bloß er werkelt da rum, wird wohl nicht pünktlich fertig und ich bin halb drin weiß nur nicht was ich kaufen muss. weil spiegelschrank musste ich jetzt selbst kaufen.

desweiteren war laut makler eine badewanne geplant, diese ist aber nicht reingebaut worden, weil wohl ein arbeiter sich vertan hat. Nun steht das Bad fertig und die Wanne ist nicht drin, die laut Ausschreibung geplant war. Nach Mietminderung habe ich ihn auch schon angesprochen, er meinte da geht nix, naja hab es dann hingenommen, weil ich kein Streit mit ihm anfangen wollte, aber normalerweise ist es doch mein Recht auf Minderung, wenn Dinge fehlen, die aber in der Ausschreibung versprochen wurden. Sonst könnte jeder Hannes bauen und einfach ne schöne Ausschreibung machen, wo aber dannach die hälfte fehl.

Georg63  27.11.2014, 01:40
@deadleff

Mietminderung??? Miete zahlst du sowieso erst ab Übergabe. Ohne nutzbares Bad gibts nix. Bei Verzug kannst du noch Schadenersatz fordern.

Der Vermieter muss das bereit stellen, was im Mietvertrag steht.

Es muss ein Hausanschluss für die Versorgung der Wohnung mit Strom und Kaltwasser bereit gestellt werden. Wenn die Wohnung "warm" vermietet wird, natürlich auch eine Heizung.

Ein Spiegel z.B. ist für viele Leute überflüssig, weil sie einen Spiegelschrank wünschen. Dieser müsste also irgendwo sicher gelagert werden

Badspiegel ist deine Sache.

An eine Treppe gehört ein Geländer - aus Sicherheitsgründen. Ein zusätzlicher Handlauf auf der Wandseite ist nicht obligatorisch.

Fußboden und Wände müssen bezugsfertig sein - also Laminat, PVC oder Textilboden drin und Wände tapeziert oder gestrichen. Wenn nicht, kann der Vermieter mit dir vereinbaren, dass du das erledigst und dafür Geld oder mietfreie Zeit bekommst. Einfach so weglassen und Miete voll kassieren ist nicht, das kannst du spätestans bei der Übergabe beanstanden.

deadleff 
Fragesteller
 27.11.2014, 01:23

also in den zimmern war nur der estrichboden und laminat ist mein part. flur wohn und küche und bad hat er gefliest.

Georg63  27.11.2014, 01:39
@deadleff

Ich zieh auch grad um und bekomme Estrich in den Zimmern und tapezierbare Wände. Dafür einen Monat mietfrei. Ist zuwenig, aber was will man machen.