Kindergeld zurückzahlen?

6 Antworten

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit es weiter Anspruch auf Kindergeld gibt.

Man müsste z.B. in schulischer oder betrieblicher Ausbildung bzw. Studium sein, oder z.B. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein, um ab 18 bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres den Anspruch auf Kindergeld zu erfüllen.

Das Einkommen spielt im übrigen schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Victorialynn 
Fragesteller
 20.03.2022, 18:40

Würde ich diese Bedingung nicht mit meinem Besuch bei Fachoberschule erfüllen?

isomatte  21.03.2022, 07:20
@Victorialynn

Wenn das auch für den Zeitraum der Rückforderung der Fall war dann ja, es muss aber entsprechende Nachweise geben.

Dann bliebe aber immer noch die Schwester, was hat sie denn für den Zeitraum der Rückforderung gemacht ?

Victorialynn 
Fragesteller
 21.03.2022, 18:33
@isomatte

Eine Ausbildung zu Verkäuferin

isomatte  21.03.2022, 18:59
@Victorialynn

Dann bestand ja unter 25 Anspruch auf Kindergeld, wenn sie für besagten Zeitraum in Ausbildung war und nicht abgebrochen hat oder die Ausbildung früher beendet war, als es laut Vertrag der Fall gewesen wäre.

Deine Aussage ist hier im Forum leider nicht prüfbar.

Was ich allerdings nicht verstehe ist deine Aussage, ihr habt nie eine Begründung für diese Forderung erhalten. Das kann eigentlich nicht stimmen. Die genaue Abrechnung müsste mit der ersten Rückforderung bekannt gegeben worden sein.

Hier sind Beispiele dafür, ab wann es kein Kindergeld mehr gibt. Zum Beispiel, wenn eines der Kinder 18 Jahre alt ist und sich nicht mehr in der 1. Ausbildung befindet, Ernsthaftigkeit der Ausbildung und vieles mehr, das zu beachten ist.

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/anspruch-auf-kindergeld/

Ab 18 muss nachgewiesen werden ob das Kind sich in Ausbildung befindet, zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, arbeitslos gemeldet ist, Ausbildung suchend etc.

Was bei euch schief gelaufen ist kann man so nicht beurteilen. Das wird dann wohl nun das Gericht entscheiden.

Das dürfte alles schon viel zu spät sein.

Höchstwahrscheinlich sind die Rückforderungsbescheide bereits bestandskräftig, wenn nicht eines der Schreiben als Einspruch gewertet werden könnte.

Das kann man aber so hier nicht beurteilen.

Wenn es um mehre tausend Euro geht, sollte man doch vielleicht mal einen Anwalt oder Steuerberater aufsuchen oder aber die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid ernstnehmen. Da steht, wie man sich an wen zu wenden hat, wenn man sich wehren will.

Das Internet ist dafür keine geeignete Auskunftsquelle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So ganz verstehe ich nicht, was da passiert ist. Kindergeld gibt es bis 25. Nachweise, dass ihr kindergeldberechtigt seid könnt ihr einreichen und das Kindergeld wird rückwirkend ausgezahlt. Was hat die Behörde beim Telefonanruf gesagt?