Kindergeld weiter nach Ausbildung,arbeitslos und schwanger?

2 Antworten

Nein, Deine Tochter ist zu alt .. das gibt es in Deinem Fall nur wenn die noch keine 21zig ist und arbeitssuchend gemeldet

sie muß, falls sie in ihrem erlernten Beruf nichts findet jeden Job annehmen um sich zu erhalten

3-4 Monate vor der Geburt bis 3 Jahre danach ist der Typ, von dem das Kind ist, für sie unterhaltspflichtig zusätzlich zum Kind

Sobald sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, hat sie auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Sie sollte zum Arbeitsamt gehen und erstmal Arbeitslosengeld beantragen. Dann sollte sie wohl zum Jobcenter gehen und über Harzt IV nachdenken.