Kindergeld Rückzahlung?

2 Antworten

Mit welcher Begründung soll es dir bzw.den Eltern nicht zugestanden haben und von was hast Du im Zeitraum dieser Forderung gelebt und wovon lebst Du jetzt ?

Der Einspruch hat zwar keine aufschiebende Wirkung, die Rückzahlungsaufforderung bleibt weiter bestehen. Aber wenn du eine Ratenzahlung anbietest, du die erste Rate bereits gezahlt hast und plausibel erklären kannst, dass du so das zu viel gezahlte Kindergeld in einer überschaubaren Zeit zurückzahlen kannst, hast du eine gute Chance, dass deine formal säumige Zahlung nicht "an den Gerichtsvollzieher übergeben" wird. Falls doch, kommt der irgendwann bei dir vorbei. Dann erzählst du ihm das Gleiche, zeigst ihm deine Briefe und die Überweisungsbelege der bis dahin von dir gezahlten Raten und erklärst ihm, dass du so weitermachen kannst und willst und dass das Geld dann bis zum ..... komplett zurückgezahlt ist. Dann schaut er sich noch um, ob irgendwo goldenen Uhren, Wertpapiere oder größerer Mengen Bargeld usw. rumliegen. Falls das nicht so ist, schreibt er auf seinen Bericht "nichts zu pfänden" und "Schuldnerin ist gewillt in Raten zu zahlen" und geht wieder nach Hause.

Ach so, mach von dem Telefongespräch mit der netten (?) Frau vom Amt ein Gedächtnisprotokoll. Das belegt, dass du dich von Anfang an bemüht hast.

Lalall5573 
Fragesteller
 16.03.2022, 09:13

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort 😊