Kindergeld nach Schulabbruch?

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es das Kindergeld für alle unter 18. Ab dem 18. Lebensjahr kann es weitergezahlt werden, wenn das Kind in Ausbildung ist. Das heißt, wenn du keine Ausbildung machst, sondern normal irgendwo arbeitest, gibt es KEIN Kindergeld.

Du hast das ganz richtig beschrieben, Kindergeld gibt es ab 18 dann nicht mehr, wenn du arbeiten gehst. Eine Ausnahme bilden nur die paar Monate/ Wochen zwischen Schule und Ausbildung oder Studium. Oder anders herum gesagt, ab 18 nur noch, wenn man in der Schule/ Ausbildung oder Studium ist.

Bis 18 gibt es das Kindergeld immer. Danach nur, wenn man in Ausbildung ist, oder sich beim Amt ausbildungssuchend meldet oder ein Praktikum für die Ausbildung macht, oder während FSJ bzw. Bundesfreiwilligendienst.

Du bekommst weiterhin Kindergeld gezahlt ich glaube bis 24 o 25 das weiß ich auch net genau

PWalsum  29.10.2012, 23:58

Warum antwortest du, obwohl du KEINE Ahnung von dem Thema hast ?