Kinderfreibetrag für beide Elternteile gleich?

3 Antworten

die Eintragungen sind doch richtig.

pro Elternteil und Kind 0,5 Freibeträge.

da 2 Kinder jeder 1,0 Freibeträge ...

cappuccino187 
Fragesteller
 05.12.2015, 21:39

Nicht ganz, soweit ich weiß können nicht BEIDE Elternteile BEIDE Kinder drauf haben. Also in diesem Fall würde es so aussehen als hätten wir vier Kinder und jeder hat zwei auf seiner Abrechnung oder nicht? (So war meine Frage eher gemeint, vielleicht unverständlich ausgedrückt)

wurzlsepp668  05.12.2015, 21:41
@cappuccino187

2 Kinder sind 2 Kinderfreibeträge.

Du hast 1,0 auf der Lohnsteuerkarte

Deine Freundin hat 1,0 auf der Lohnsteuerkarte

macht, zusammengezählt (momenten, Rechenmaschine läuft noch nicht ...) 2,0 Kinderfreibeträge.

Die Eintragungen sind korrekt.

und wo hat jeder Elternteil BEIDE Kinder drauf?

cappuccino187 
Fragesteller
 05.12.2015, 21:50
@wurzlsepp668

Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1, gilt 0,5 pro Kind und nicht 1,0.

Wie du in deinem ersten Beitrag ja bereits selbst geschrieben hattest "pro Elternteil und Kind 0,5 Freibeträge."

wurzlsepp668  05.12.2015, 21:50
@cappuccino187

dann stimmen Deine Angaben in der Fragestellung nicht ...

"wir haben 2 gemeinsame Kinder"  2x0,5 ist 1

cappuccino187 
Fragesteller
 05.12.2015, 21:57
@wurzlsepp668

Ich glaube wir reden etwas einander vorbei.

Die Frage ist ja, ob BEIDE Elternteile tatsächlich auch BEIDE Kinder auf der Abrechnung stehen haben können. Was in diesem Fall zutreffen würde. Ein Kind zählt 0,5, wir haben zwei davon, dementsprechend einen Freibetrag von 1,0. Nur (und das ist die eigentliche Frage die ich hatte) ist es korrekt das beide Elternteile diesen Freibetrag haben, den soweit ich weiß, kann man nur auf einen Elternteil beide Kinder laufen lassen bzw. pro Elternteil ein Kind. Was bedeuten würde: Vater hat einen Freibetrag von 1,0 und Mutter hat keinen oder eben andersrum ODER Vater hat 0,5 und Mutter hat 0,5.

Verstehst du wie ich das meine?

wurzlsepp668  05.12.2015, 21:57
@cappuccino187

ich habe jetzt 3x geschrieben, dass die Angaben korrekt sind.

ich klinke mich jetzt aus, da Du mir anscheinend nix glaubst

cappuccino187 
Fragesteller
 05.12.2015, 22:05
@wurzlsepp668

Wenn ich dir glauben schenken mag, dann ist es also korrekt das Mutter UND Vater beide Kinder auf der Lohnabrechnung stehen haben (0,5 pro Kind x 2 macht einen Freibetrag von 1,0) und diesen haben wir alle beide auf der Abrechnung stehen. 

Im ersten Beitrag sagtest du etwas von 0,5 pro Kind und im nächsten waren es 1,0 pro Kind usw. Ist nur nur etwas undurchsichtig, hat nichts damit zutun das ich dir nichts glauben will.

Aber trotzdem Danke und du kannst natürlich trotzdem weiter Antworten ;-)

Was gibt das für einen Sinn, dass es für ein Kind einen halben Kinderfreibetrag geben soll? Es gibt einen Kinderfreibetrag pro Kind. Für jeden Elternteil einen halben.

Wenn die Eltern verheiratet sind und Lohnsteuerklasse 3/5 haben dann bekommt derjenige mit der Steuerklasse 3 den Kinderfreibetrag.

cappuccino187 
Fragesteller
 06.12.2015, 12:59

Was es für einen Sinn ergibt kann ich dir nicht sagen allerdings gibt es für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1 einen Kinderfreibetrag von 0,5 pro Kind.

Anders ist es wenn man verheiratet ist, dann zählt 1,0 pro kind.

Genau wie du sagst wenn einer die 3 hat und der andere die 5 erhält derjenige mit der 3 den Freibetrag, also NUR einer der beiden Elternteile. Aber in diesem Fall haben wir beide, beide Kinder drauf. Und das ist es was ich mich Frage.

Helefant  06.12.2015, 14:13
@cappuccino187

in diesem Fall haben wir beide, beide Kinder drauf

Das stimmt doch gar nicht. Jeder von Euch hat sie nur zur Hälfte!

Helefant  06.12.2015, 14:16
@cappuccino187

allerdings gibt es für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1 einen Kinderfreibetrag von 0,5 pro Kind

Nein, pro Kind gibt es immer genau einen Kinderfreibetrag.

cappuccino187 
Fragesteller
 06.12.2015, 15:32

Langsam kommt mir glaube ich mein Denkfehler vor Augen. mit 0,5 Pro Kind bei unverheirateten Paare wurde gemeint weil es sich unter @beiden Elternteilen geteilt wird und jeder 0,5 bekommt, bei verheirateten paaren bekommt derjenige mit der günstigeren steuerklasse gleich den Faktor 1,0.. oder so ähnlich.. also habe ich "zwei halbe Kinder" und meine Freundin ebenso "zwei halben Kinder" auf der Lohnabrechnung stehen. verstehe ich das jetzt richtig? Ich war der Meinung ein Kind zählt 0,5 und nur EIN Elternteil könne ein "ganzes Kind" auf der Karte stehen haben.

Helefant  06.12.2015, 17:44
@cappuccino187

Genau, jetzt glaub ich hast Du's verstanden :D

Das ist völlig korrekt, auch wenn du das nicht glauben magst und irgendwelchem "Hörensagen" mehr vertraust. Kannst aber auch mal im EStG nachlesen. Vllt. überzeugt dich das.

cappuccino187 
Fragesteller
 06.12.2015, 12:54

Ja und dort steht geschrieben, für unverheiratete Paare gibt es einen Freibetrag von 0,5 Pro Kind bei zwei Kindern macht das einen Faktor von 1,0. Soweit ist das ja korrekt. Nur meine Frage ist ja ob es korrekt ist das beide Elternteile gleichzeitig den Faktor 1,0 erhalten, also beide Kinder bei beiden berücksichtigt werden. 

MenschMitPlan  06.12.2015, 13:38
@cappuccino187

Dann steht das da nicht richtig oder du hast es nicht richtig verstanden. Es gibt einen Freibetrag pro Kind, also 0,5 für jedes Elternteil. macht bei zwei Kindern 1,0 für jeden.