Warum wird der Steuerfreibetrag im angebrochenen ersten Berufsjahr nicht berücksichtigt?

5 Antworten

Natuerlich ist das richtig, dass du ganz normal als Arbeitnehmer auf Monatsbasis abgerechnet wirst. Wie sollte der Arbeitgeber denn das sonst machen? Der Arbeitgeber kann doch nicht wissen, was und wo du sonst in dem Jahr noch gearbeitet hast. Da koennte ja jeder kommen und einfach was erzaehlen, um mehr Geld zu bekommen.

Wenn du die Steuer zurueck haben moechtest, dann musst du naechstes Jahr eine Einkommensteuererklaerung beim Finanzamt abgeben. Dann wird dein Einkommen Jahresbezogen abgerechnet, dein jetziger Arbeitgeber kann das nicht, dazu fehlen ihm die Informationen und es ist nicht seine Aufgabe. Das sollte einem Studenten auch eigentlich einleuchten.

In der Steuererklaerung gibst du dann alle Ankuenfte dieses Jahres an, auch die Beschaeftigung Anfang des Jahres, wenn es kein Minijob war und du bekommst die Steuer wieder raus. Dem Finanzamt werden alle Daten eh uebermittelt und daher hat auch nur das Finanzamt nach Ende des Jahres den Ueberblick ueber deine Einkuenfte, den der Arbeitgeber eben nicht haben kann.

Der Lohnsteuerabzug ist stets so durchzuführen, als wäre das besagte Monatseinkommen ganzjährig jeden Monat verdient worden. Also alles korrekt.

Muss ich eine Steuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich machen?

Es liegen anhand deiner Schulderung keine der in § 46 EStG genannten Gründe vor, warum du abgabepflichtig wärst. Wenn du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück haben willst, bleibt dir aber nichts anderes übrig.

In meiner ersten Gehaltsabrechnung wird ein Nettobetrag ausgezeichnet, wie er sich berechnet, wenn man die 8416 Euro (Steuerklasse 1, keine Kinder) nicht berücksichtigen würde

Dieser Freibetrag (steuerfreies Jahres-Existenzminimum) muss nicht mehr vom Lohn abgezogen werden, weil er bereits in der Lohnsteuertabelle "eingearbeitet" ist und auf diese Art sehr wohl berücksichtigt wird.

Solltest du in der Abrechnung ein leeres Feld "Steuer-Freibetrag" finden, bezieht sich das darauf, dass man seine absetzbaren Aufwendungen (wie bspw. Arbeitswege, Körperbehinderung usw) auch schon während des Steuerjahres geltend machen kann > "Lohnsteuerermäßigungsverfahren"

Gemäß deiner Einkommensschilderung solltest du für 2015 eine (freiwillige) Einkommensteuererklärung abgeben, um deine Steuerabzüge (nicht die SV) komplett zurückzuerhalten.

Da hast du einiges falsch verstanden. Eine Steuererklärung solltest du auf alle Fälle machen.

Der Grundfreibetrag ist in der Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt.

Das Unternehmen ist VERPFLICHTET, die Lohnsteuer lt. Steuerklasse abzuführen, da das Unternehmen (gottseidank ...) keine Kenntnis hat, ob und wenn wie hohe Einkünfte bisher vorgelegen haben.

Somit:

Steuererkärung anfertigen, Geld zurückholen. Fertig

Airogat 
Fragesteller
 23.11.2015, 18:47

Wird der Freibetrag dann also immer erst mit der Steuererklärung verrechnet?

PatrickLassan  23.11.2015, 19:13
@Airogat

Welchen Teil von "Der Grundfreibetrag ist in der Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt" hast du nicht verstanden?

NickgF  24.11.2015, 14:28
@Airogat

Wird der Freibetrag dann also immer erst mit der Steuererklärung verrechnet?

Jein - in der Monatstabelle sind u.a. sowohl 1/12 von 8.472 wie auch 1/12 des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 € "eingearbeitet".

Bei einer ganzjahrigen Beschäftigung (und einem Normallohn) hast du dann am Jahresende deine 12/12 "bekommen". Hast du dagegen bspw. nur 8 Monate gearbeitet, erhälst du die noch unberücksichtigten 4/12 über die Veranlagung/Steuererklärung.