kein festen wohnsitz trotz bewährungsstrafe
mal ne frage ich bin auf bewährung draußen und habe ab dem 1.11 kein festen wohnsitz mehr .. muss ich wieder rein ????
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nö. Es ist keine Auflage, einen festen Wohnsitz zu haben. Es ist nur Auflage, jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht mitzuteilen. "Ich habe im Moment keinen Wohnsitz" ist da auch eine Mitteilung. Das Gericht will einfach nur sicher stellen, daß Du irgendwie postalisch erreichbar bist.
skyfly71
23.10.2013, 18:15
@ristian
Wollen wa watt? *lol' Keine Sorge. Wäre ja schlimm, wenn einen jeder Vermieter direkt in den Knast schicken könnte, indem er einen einfach raus schmeißt...
naja wollen wa blo? mal hoffen dü ..