Kassenprüfung und Vereinsausschluss
habe schon eine Frage zum Thema Kassenpr. im Verein gestellt. Heute wird es ernst. Haben im Verein 2 Kassenprüf.XSie wollten die Kasse prüfen aber die 1. hatte die Prüfung abgebrochen. Daraufhin beschuldigte sie den Kassier das Sachen nicht OK wären. Die 2. Kassenprüf. war nicht dieser Meinung und auch der Kassier und der Vorst. sagten sind sich sicher das mit der Kasse alles OK wäre. so ging die 2. Kassenprüf. zum Steuerber. und prüfte mit ihm zusammen die Kasse. Das Endresultat... Alles OK. Dies bestätigte der Steuerber. (auch schriftlich). In der Jahreshauptvers. dann beantragte die 2. Kassenprüf. die Entlastung. Die Mitglieder stimmten eigentlich auch schon ab. Doch dann meldete sich die 1. Prüf. zu Wort und sagte das ginge so nicht und sie hat die Kasse nicht geprüft usw. Des Friedens Willen sagte der Vorstand und der Kassier, okay wir geben ihr nochmals die Chance.... Die nächste Prüfung brach wieder sie ab. Bei einem weiteren Termin (sie hatte die Unterlagen eine Woche zu Hause und hätte also genauestens prüfen können) kam es wieder zu keinem Ergebnis. Sie sagte immer nur, ich weiß da ist was faul sie kommt nur nicht dahinter was. So nun zu meiner Frage: Heute ist Mitgliederversammlung ein Punkt ist: - Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
ich hoffe es geht alles gut, denn diese Kassenprüf. arbeitet extrem gegen die Vorstandschaft. Sie droht mit Amtsgericht, Finanzamt usw. Das soll nicht unser Problem sein, da unser 1. Vorstand zu all den genannten Ämtern schon vorweg gegangen ist. Denn wir waren uns sicher das alles ok ist. Ja, und so war es auch. Amtsgericht sagte auch wir könnten das so durchziehen. Entlastung beantragen, Mitglieder stimmen ab, fertig. Sie beruft sich aber immer auf unsere Satzung, darum schreib ich mal den Teil der Satzu. bitte eure Meinung.
Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf drei Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Was meint Ihr? Sie hatte 3mal die Chance die Kasse zu prüfen. Findet keine Fehler, aber behauptet da ist was faul und deswegen gibt sie das nicht frei?
sind mittlerweile der Ansicht das sie des Amtes enthob. wired und evtl. sogar Vereinsausschluß. Absatz in der Satzung: Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angem. Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftl. od. persönl. gegenüber dem Vorst. zu rechtfert. Dem Betroff. ist der Ausschl. schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliedervers. zu. Die Beruf. muß innerh. einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlußbeschl. beim Vorst. eingelegt sein. Ist die Beruf. rechtz. eingelegt, hat der Vorst. dies der nächst. Mitgliedervers. zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlußbeschl. als nicht erlassen UND DAS AUF DEUTSCH??
3 Antworten
Die regelung ist doch eindeutig, Sie kann natürlich auf der Versammlung ihre Bedenken äußern und sollte diese auch begründen können. Die Entscheidung über die entlastung des Vorstands trifft letztlich die Mitgliederversammlung per Abstimmung nach Aussprache, ob ihr das paßt oder nicht.
Bitte aber in diesem Fall die Versammlung und Abstimmungen absolut korrekt durchführen, sonst könnte sie wieder versuchen Quer zu schießen. Nötigenfalls sucht ihr Euch einen versierten Versammlungsleiter der sich nicht in Bockshorn jagen lässt. kommt aber darauf an was die Satzung dazu sagt.
Einen Ausschlussgrund sehe ich derzeit nicht, dieser setzt in der Regel vereinsschädigendes Verhalten vorraus. Das aus dem bisher Geschilderten zu schließen ist recht dünn.
Hallo, nur mal zur Info. Haben es so gemacht. Also: Vorstandschaft durch Mitglieder entlastet. Ein Mitglied beantragte die Abwahl der Kassenprüferin. Neuwahl wurde durchgefürht. Nun geht sie mit Anwalt und Gericht gegen den Verein vor. Ist das nicht Vereinsschädigent? Die Vorstandschaft ist nur noch wegen dieser person beschäftigt um über die normalen Sachen zu reden, die anstehen würden bleibt kaum noch Zeit. Außerdem kostet Sie dem Verein auch nun noch Geld weil wir auch einen Anwalt nehmen. Ich meine warum geht man nicht von selbst aus einem Verein wenn es einem dort nicht gefällt? Die Frau ist krank, und ihr ist anscheinend dadurch langweilig... man weiß auch nicht warum sie das alles macht? Übrigens hat sie in der Versammlung auch den alten Kassier beschuldigt, mit dem Geld des Vereins seine Krankenversicherung und Medikamente zu bezahlen. Sie wurde auch ausdrücklich gefragt, ob sie der Meinung ist das er Geld genommen hat um seine Tabletten usw. zu bezahlen. Sie antwortete mit Ja. Dann sagte der alte Kassier, das das wohl eine Lüge sei, da er chronisch krank ist, braucht er dies nämlich alles gar nicht bezahlen, sondern ist befreit, Er legte auch seine Befreiungskarte vor.... Was soll man dazu noch sagen, welches Ziel diese Frau verfolgt,... wir wissen es nicht
lg sunny
die kassenpruefer geben ja nur eine EMPFEHLUNG ab. also: einfach den tagesordnungspunkt "entlastung...." ganz normal beginnen, ein pruefer spricht sich fuer die entlasung aus, einer dagegen - aber letztlich entscheiden die mitglieder ueber die (nicht)entlastung! also, darueber keine sorge. und die kassenprueferin? durch nichtwiederwahl oder (per antrag) per "abwahl"aus dem vorstand entfernen. was soll sie als "normales" vereinsmitglied, ausser "rumgenoehle" schon anrichten? und querulanten gibt es in jedem verein. das ist auch der grund, weswegen meine eltern ihren kleingartenverein immer "kleinhirnverein" nennen (ist aber auf jeden anderen verein, egal welche sparte, uebertragbar ;-) )
nein, sind sie nicht - sorry nicht aufgepasst. natuerlich mein ich, dass diese kassenprueferin aus ihrem amt "entfernt" wird
Die Kassenprüferin kann doch ihre Mängel kundtun, wenn der Rest des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung ihr entsprechend nicht glaubt, wird der Vorstand etc doch problemlos entlastet.
Und wenn neu gewählt wird, wählt ihr sie einfach nicht.
Verstehe euer Problem nicht.
Die Kassenprüfer sind (hoffentlich) nicht Mitglieder des Vorstands ...