Kassenprüfung und Vereinsausschluss

3 Antworten

Die regelung ist doch eindeutig, Sie kann natürlich auf der Versammlung ihre Bedenken äußern und sollte diese auch begründen können. Die Entscheidung über die entlastung des Vorstands trifft letztlich die Mitgliederversammlung per Abstimmung nach Aussprache, ob ihr das paßt oder nicht.

Bitte aber in diesem Fall die Versammlung und Abstimmungen absolut korrekt durchführen, sonst könnte sie wieder versuchen Quer zu schießen. Nötigenfalls sucht ihr Euch einen versierten Versammlungsleiter der sich nicht in Bockshorn jagen lässt. kommt aber darauf an was die Satzung dazu sagt.

Einen Ausschlussgrund sehe ich derzeit nicht, dieser setzt in der Regel vereinsschädigendes Verhalten vorraus. Das aus dem bisher Geschilderten zu schließen ist recht dünn.

Sunny26 
Fragesteller
 26.05.2013, 17:55

Hallo, nur mal zur Info. Haben es so gemacht. Also: Vorstandschaft durch Mitglieder entlastet. Ein Mitglied beantragte die Abwahl der Kassenprüferin. Neuwahl wurde durchgefürht. Nun geht sie mit Anwalt und Gericht gegen den Verein vor. Ist das nicht Vereinsschädigent? Die Vorstandschaft ist nur noch wegen dieser person beschäftigt um über die normalen Sachen zu reden, die anstehen würden bleibt kaum noch Zeit. Außerdem kostet Sie dem Verein auch nun noch Geld weil wir auch einen Anwalt nehmen. Ich meine warum geht man nicht von selbst aus einem Verein wenn es einem dort nicht gefällt? Die Frau ist krank, und ihr ist anscheinend dadurch langweilig... man weiß auch nicht warum sie das alles macht? Übrigens hat sie in der Versammlung auch den alten Kassier beschuldigt, mit dem Geld des Vereins seine Krankenversicherung und Medikamente zu bezahlen. Sie wurde auch ausdrücklich gefragt, ob sie der Meinung ist das er Geld genommen hat um seine Tabletten usw. zu bezahlen. Sie antwortete mit Ja. Dann sagte der alte Kassier, das das wohl eine Lüge sei, da er chronisch krank ist, braucht er dies nämlich alles gar nicht bezahlen, sondern ist befreit, Er legte auch seine Befreiungskarte vor.... Was soll man dazu noch sagen, welches Ziel diese Frau verfolgt,... wir wissen es nicht

lg sunny

die kassenpruefer geben ja nur eine EMPFEHLUNG ab. also: einfach den tagesordnungspunkt "entlastung...." ganz normal beginnen, ein pruefer spricht sich fuer die entlasung aus, einer dagegen - aber letztlich entscheiden die mitglieder ueber die (nicht)entlastung! also, darueber keine sorge. und die kassenprueferin? durch nichtwiederwahl oder (per antrag) per "abwahl"aus dem vorstand entfernen. was soll sie als "normales" vereinsmitglied, ausser "rumgenoehle" schon anrichten? und querulanten gibt es in jedem verein. das ist auch der grund, weswegen meine eltern ihren kleingartenverein immer "kleinhirnverein" nennen (ist aber auf jeden anderen verein, egal welche sparte, uebertragbar ;-) )

JotEs  21.04.2013, 23:52

und die kassenprueferin? durch nichtwiederwahl oder (per antrag) per "abwahl"aus dem vorstand entfernen.

Die Kassenprüfer sind (hoffentlich) nicht Mitglieder des Vorstands ...

crazycatwoman  22.04.2013, 08:33
@JotEs

nein, sind sie nicht - sorry nicht aufgepasst. natuerlich mein ich, dass diese kassenprueferin aus ihrem amt "entfernt" wird

Die Kassenprüferin kann doch ihre Mängel kundtun, wenn der Rest des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung ihr entsprechend nicht glaubt, wird der Vorstand etc doch problemlos entlastet.

Und wenn neu gewählt wird, wählt ihr sie einfach nicht.

Verstehe euer Problem nicht.