Kann nicht zurück nach Hause ziehen weil kein platz ist, wohin?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Wohnung zu klein ist, darfst Du nicht mehr auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.

Dir steht eine eigene Wohung zu.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/25-jahre-hartz-iv-zustimmung-umzug/

schwerwiegende soziale Gründe...

die Platzverhältnisse in der Wohnung können unzumutbar sein;

Patrick12312312 
Fragesteller
 18.04.2018, 12:10

Habe am Freitag wieder einen Termin bezüglich dessen, bisher weigerten sich immer alle mir auch nur annähernd zu helfen was eine Wohnung betrifft.

Eine Sachbearbeiterin meinte sogar, dass es ja nicht so schlimm sei mal ein paar tage auf einer Couch zu schlafen

DerHans  18.04.2018, 12:14
@Patrick12312312

Das kann die Sachbearbeiterin ja auch gerne tun, wenn sie bei IHREN Eltern zu Besuch ist. Lass dir das von ihr schriftlich geben. Anschließend erstellst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

beangato  18.04.2018, 12:16
@Patrick12312312

Drucke das am besten aus und leg es ihr hin.

Vlt. findest Du ja bis morgen eine Wohnung im angemessenen Rahmen.

Patrick12312312 
Fragesteller
 24.04.2018, 07:53

Der Termin lief super, habe den Ausdruck mitgenommen und der Sachbearbeiterin gezeigt. Sie meinte, dass das auf jeden Fall dann ohne Probleme klappen würde, da wie bereits erwähnt ja die Platzverhältnisse als unzumutbar eingestuft werden.

Danke nochmal :)

beangato  24.04.2018, 08:09
@Patrick12312312

Danke fürs Feedback. Freut mich, dass es geklappt hat.

Gern geschehen.

Du darfst auf jeden Fall erst ein paar Wochen (ich meine, drei Monate) dort "zu Gast sein". Besprich mal mit der Gemeinde, ob du dich vorübergehend dort anmelden kannst, wenn du dort "zu Gast/ zu Besuch" bist, bis du eine andere Möglichkeit gefunden hast. Vergleich für die Vermieterin: Deine Mutter könnte auch eine Freundin aus einem anderen Bundesland für einen Sommerurlaub bei sich einladen, das wäre eine ähnliche Situation.

Versuche in der Zeit, eine WG zu finden, die du dir leisten kannst.

Wenn du einmal ausgezogen bist, müssen deine Eltern dich keineswegs mehr aufnehmen. Du kannst also eine eigene Wohnung vom JobCenter finanziert bekommen.

Diese musst du dir allerdings selbst suchen.

Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist eine der vornehmsten Pflichten des Sozialamtes. Dorthin musst du dich wenden.

eXoTic7  18.04.2018, 12:01

So ist mir das auch bekannt.

Patrick12312312 
Fragesteller
 18.04.2018, 12:03

Das dachte ich auch und ich habe ja auch Nachweise, dass ich mit meinem Bekannten zusammen gewohnt habe (natürlich habe ic Miete und Nebenkosten bezahlt, wg ähnlich) jedoch ist dem Amt das alles gal

DerHans  18.04.2018, 12:07
@Patrick12312312

Zuständig ist hier das originäre Sozialamt. Allerdings musst du dann auch u.U. mit einer kommunalen Notunterkunft Vorlieb nehmen.

TreudoofeTomate  18.04.2018, 13:23

Das ist nicht richtig. Wer U25 ohne Zusicherung des Jobcenters in eigenen Wohnraum zieht, hat keinen Anspruch auf Leistungen für die Unterkunft. Und jetzt, wo der FS aus dieser Wohnung raus musste, soll das JC plötzlich zahlen? Nein, natürlich nicht.

DerHans  18.04.2018, 17:38
@TreudoofeTomate

Die U25 Regelung gilt nur, wenn der Antragsteller noch bei einem Elternteil lebt.

Ergibt sich die Bedürftigkeit erst NACHDEM er bereits ausgezogen ist, hat er den gleichen Anspruch wie jeder andere Volljährige.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß dich dein Bekannter von heute auf morgen raus geworfen hat?

Hat er dir keine Frist gesetzt, in der du dir ein Zimmer hättest suchen können, z.b. in einer WG?

Was machst du beruflich?

Tja, dann wende dich an das Sozialamt. Die werden dich in eine Obdachloseneinrichtung einweisen.