Kann nicht zurück nach Hause ziehen weil kein platz ist, wohin?
Hallo,
ich muss nun wieder nach Hause zeihen nachdem mich mein Bekannter bei dem ich seither gewohnt habe rausgeschmissen hat weil er den Platz für sich selbst braucht (Eigenbedarf).
Natürlich hab ich mir direkt versucht Hilfe zu holen, da ich nicht viel Geld verdiene und mir keine eigene Wohnung leisten kann.
Meine Mutter bezieht Harz IV und ist seit ich dort raus bin vor zwei Jahren nun in eine kleinere Wohnung gezogen. Auf dem Amt wurde mir erklärt ich müsse zuhause wohnen bis ich 25 bin (bin 22). Das Problem ist allerdings ich wurde nun dort abgemeldet wo ich seither gewohnt habe und habe somit zurzeit keinen Wohnsitz... denn bei meiner Mutter kann ich mich nicht anmelden denn die Vermieterin sagt, dass die Wohnung für so viele Personen zu klein ist. Sprich ich bekomme die Wohnungsgeberbescheinung nicht und kann mich auch nicht anmelden.
Die Vermieterin schreib dann einen Breif in dem Stand, dass es unmöglich sei, dass ich in der kleinen Wohnung meiner Mutter mitwohne.
Ich hab also keine Meldeadresse und kann mir keine Wohnung leisten, schlafe auf der Couch und bin nur noch nachts dort, weil es sonst mit meinen Geschwistern einfach viel zu voll wird.
Und Trotzdem heißt es seitens des Amtes ich MUSS dort wohnen Ihnen ist es egal denn der Gesetzgeber sagt ich kann bis 25 ohne Probleme zuhause wohnen.
ich hoffe das is jetzt nicht zu wirr geschrieben, aber was kann ich denn noch machen ich weiß nicht wohin und hab keine Ahnung wie das so weitergehen soll.
6 Antworten
Da die Wohnung zu klein ist, darfst Du nicht mehr auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.
Dir steht eine eigene Wohung zu.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/25-jahre-hartz-iv-zustimmung-umzug/
schwerwiegende soziale Gründe...
die Platzverhältnisse in der Wohnung können unzumutbar sein;
Das kann die Sachbearbeiterin ja auch gerne tun, wenn sie bei IHREN Eltern zu Besuch ist. Lass dir das von ihr schriftlich geben. Anschließend erstellst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Drucke das am besten aus und leg es ihr hin.
Vlt. findest Du ja bis morgen eine Wohnung im angemessenen Rahmen.
Der Termin lief super, habe den Ausdruck mitgenommen und der Sachbearbeiterin gezeigt. Sie meinte, dass das auf jeden Fall dann ohne Probleme klappen würde, da wie bereits erwähnt ja die Platzverhältnisse als unzumutbar eingestuft werden.
Danke nochmal :)
Du darfst auf jeden Fall erst ein paar Wochen (ich meine, drei Monate) dort "zu Gast sein". Besprich mal mit der Gemeinde, ob du dich vorübergehend dort anmelden kannst, wenn du dort "zu Gast/ zu Besuch" bist, bis du eine andere Möglichkeit gefunden hast. Vergleich für die Vermieterin: Deine Mutter könnte auch eine Freundin aus einem anderen Bundesland für einen Sommerurlaub bei sich einladen, das wäre eine ähnliche Situation.
Versuche in der Zeit, eine WG zu finden, die du dir leisten kannst.
Wenn du einmal ausgezogen bist, müssen deine Eltern dich keineswegs mehr aufnehmen. Du kannst also eine eigene Wohnung vom JobCenter finanziert bekommen.
Diese musst du dir allerdings selbst suchen.
Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist eine der vornehmsten Pflichten des Sozialamtes. Dorthin musst du dich wenden.
So ist mir das auch bekannt.
Das dachte ich auch und ich habe ja auch Nachweise, dass ich mit meinem Bekannten zusammen gewohnt habe (natürlich habe ic Miete und Nebenkosten bezahlt, wg ähnlich) jedoch ist dem Amt das alles gal
Zuständig ist hier das originäre Sozialamt. Allerdings musst du dann auch u.U. mit einer kommunalen Notunterkunft Vorlieb nehmen.
Das ist nicht richtig. Wer U25 ohne Zusicherung des Jobcenters in eigenen Wohnraum zieht, hat keinen Anspruch auf Leistungen für die Unterkunft. Und jetzt, wo der FS aus dieser Wohnung raus musste, soll das JC plötzlich zahlen? Nein, natürlich nicht.
Die U25 Regelung gilt nur, wenn der Antragsteller noch bei einem Elternteil lebt.
Ergibt sich die Bedürftigkeit erst NACHDEM er bereits ausgezogen ist, hat er den gleichen Anspruch wie jeder andere Volljährige.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß dich dein Bekannter von heute auf morgen raus geworfen hat?
Hat er dir keine Frist gesetzt, in der du dir ein Zimmer hättest suchen können, z.b. in einer WG?
Was machst du beruflich?
Tja, dann wende dich an das Sozialamt. Die werden dich in eine Obdachloseneinrichtung einweisen.
Habe am Freitag wieder einen Termin bezüglich dessen, bisher weigerten sich immer alle mir auch nur annähernd zu helfen was eine Wohnung betrifft.
Eine Sachbearbeiterin meinte sogar, dass es ja nicht so schlimm sei mal ein paar tage auf einer Couch zu schlafen