Kann ich mit 18 in eine eigene Wohnung mit Hilfe vom Staat?

9 Antworten

Hilfe kann es in bestimmten Härtefällen natürlich geben,nur bist du in der Beweispflicht,dass dir das Zusammenleben mit deinen Eltern nicht mehr zugemutet werden kann !

Selbst dann würden vorrangig erst mal deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig.

Es wird also in jedem Fall das Einkommen / Vermögen der Eltern abgefragt,sie müssen dann dementsprechende Nachweise erbringen.

Dazu kommt dann noch das ein vorrangiger Leistungsanspruch ( Bafög ) geprüft werden müsste,sollten die Eltern nicht leistungsfähig sein.

Eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft )mit den Eltern bildest du nur,solange du bei ihnen lebst und deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst bzw.unter 25 bist,dass hat aber nichts mit der vorrangigen Unterhaltspflicht zu tun.

Dir steht garnichts vom Staat zu. Nur weil du 18 bist. Was für familiäre Probleme sollten das sein? Trotzkopf ich bin 18? Such dir eine Arbeit dann kannst du auch ausziehen. Vom Staat und erst recht vom Jobcenter gibt es nichts.

Außerdem ziehe ich ja wegen Familienprobleme aus. Da habe ich doch das Recht auf Hilfe als Schüler.

Ja, das hast Du unter bestimmten Umständen. Aber nur wenn die Familienprobleme so gravierend sind, das ein weiterer Verbleib im Elternhaus nicht mehr zumutbar ist.

Aber die Meßlatte liegt hier sehr hoch & nicht Du bestimmst, was "unzumutbar" ist, sondern das wird genau geprüft.

Bei uns im Bezirk & Nachbarbezirk will das Jobcenter z.B. bis 21 Jahre auch immer eine Stellungnahme vom Jugendamt.

Die zwingende Notwendigkeit eines Auzuges liegt aber in ca. 95% der Fälle aus Sicht des Jugendamt nicht vor (Aussage des Jugendamtleiters meines Bezirks auf einer Infoveranstaltung / Podiumsdiskussion, auf der ich beruflich war).

Das zusammenleben schadet meiner psychische

Dann besorge Dir ein Attest Deines behandelden Facharztes, dass Dir ein Verbleib im Elternhaus gesundheitlich schadet. Das könnte ggf. auch noch als Grund durch gehen.

Ohne Verdienst wirst du kaum eine WG bekommen. Und ohne Antrag auf WG bei der Arge  läuft da nichts .Zudem darf man erst mit 25 ausziehen, eher bekommst du keine Unterstützung vom Amt und zuerst wird das Einkommen deiner Eltern gerechnet, die dich nämlich unterhalten müssen.

Ausnahmen gibt es aber bei unzumutbaren Verhältnissen, das wird aber geprüft.


MarkMarkus1998 
Fragesteller
 18.06.2016, 05:51

Hallo,

wieso WG? Kriegt man da keine eigene Wohnung? Muss man sich die Wohnung mit anderen teilen? Ich bin 18 und habe Familienprobleme deswegen will ich ausziehen. Da steht mir Hilfe vom Staat zu. Das einzige Problem was mich beschäftigt ist ja dass mit der Bedarfsgemeinschaft.

malour  18.06.2016, 05:56
@MarkMarkus1998

Bei Problemen prüft das Amt ob es dir zusteht., die  Lage muss unzumutbar sein. Lass dich doch mal vom Jugendamt beraten, die machen das von 18-21jahren wegen Unterhalt ect.

und wieder ein 18jähriger, der glaubt, der Staat bezahlt seine Privatwünsche.

NUR wenn das Jugendamt dir bescheinigt, dass zuhause unzumutbare Zustände herrschen (und hier liegt die Latte sehr, sehr hoch) bekommst du staatliche Hilfe.

Ansonsten sind für deine Ausziehwünsche deine Eltern und DU zuständig. Such dir einen Nebenjob, dann kannst du dir mit deinem Kindergeld ein WGZimmer leisten....