kann mich das wohngeldamt zwingen grundsicherung zu beantragen?
hallo.
beziehe seit 1 jahr wohngeld. jetzt zwingt mich die dame grundsicherung zu beantragen und sperrt mir das wohngeld.
ist das rechtens?
gruss
elly
4 Antworten
wieso und warum? Ist deine Rente so niedrig, und wenn ja, warum beantragt du dann keine Grundsicherung..?? Auf der anderen Seite gilt für "Wohngeld", daß du deine Vermögensverhältnisse offenlegen mußt.. sonst könnte ja jeder kommen.
es gibt Dinge wie Grundrente zB, da ist dein Vermögen nicht maßgebend, und andere Dinge wie Wohngeld und auch Grundsicherung (immer noch!) zB, da ist dein Vermögen doch relevant
darauf zielt das " Begehr" deines für deinen Wohngeldantrag zuständige Amt ja hinaus..
ja, ich hab' dabei nix gewonnen, so ist unser Staat halt.. strukturiert, und es wird immer schlimmer (heil), das eigene Vermögen (Kopfkissen) wird verschwiegen, und dann über zu wenig Rente oder andere Einnahmen rumgejammert
Vermögen wird keins bzw.nicht viel vorhanden sein, sonst käme die Frage nach der Deckung des sonstigen Lebensunterhalts ja nicht, der könnte dann mit vorhandenem Vermögen bestritten werden.
Außerdem würde bei einem höheren vorhandenem Vermögen kein Hinweis auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll kommen, weil da das Schonvermögen nur 5000 €, im Gegensatz zu Wohngeld bei 60.000 € liegen würde.
Zwingen kann dich natürlich keiner eine Sozialleistung zu beantragen, aber man kann dir nachrangige Sozialleistungen wie z.B Wohngeld verweigern, wenn du die Voraussetzungen wahrscheinlich nicht mehr erfüllst, was erst nach dem stellen und bearbeiten eines entsprechenden Antrags gesagt werden kann.
Was hat sich denn an deiner vorherigen Situation geändert, kann ja eigentlich nur mit dem Einkommen etwas zu tun haben ?
die dame versteht nicht wieso ich keine grundsicherung beantrage und unterstellt mir dass ich das 1 jahr gezahlte wohngeld nutze um zu überleben. beziehe rente. ich hatte den antrag auf wohngeld gestellt da ich letztes jahr eine mieterhoehung hatte. sonst noch nie wohngeld beantragt.
Mieterhöhung interessiert keinen Menschen, da gilt einzig der "Mietspiegel" und ob du in einem "Mieterverein" bist oder nicht, selbst der Rat beim Verbraucherschutz kostet Geld, der sicherste "Barometer" sind die ARD/ZDF Rundfunkgebühren, wenn du zahlen mußt, bist du reich, bist du befreit, dann bist du arm..!. so einfach ist das, und glaub' mir, die kennen sich aus "im Schuhgeschäft"...
Für das Wohngeld benötigt man ein Mindesteinkommen von 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll vom Jobcenter bzw.dann SGB - Xll vom Sozialamt.
Bei einem Single würden das derzeit dann in beiden Fällen min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.
Und dann käme die Frage wie man seinen sonstigen Lebensunterhalt sichert, weil das Wohngeld wie schon von der SB - angemerkt nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht ist, sondern nur ein kleiner Zuschuss zur Miete ist.
Was musst du denn an KDU - zahlen und was bekommst du an Rente aufs Konto ?
Naja dubwalirst Danach wohl Wohngeld und Grundsicherung bekommen
ich bekomme keine grundsicherung
wieso soll sie denn bei Grundsicherung "Wohngeld" bekommen, wenn das "Amt" dann schon für die komplette Miete aufkommt bzw. aufkäme.. jeder junge Spund, der zB "Hartz IV" bezieht, weil er zB keine Lust auf Arbeit hat, könnte dich diesbezüglich eines "Besseren belehren"
Sorry das ich kein Hartz-IV-Empfänger bin. Ich wollte die Frage auch nicht beantworten sondern eine andere. Meine Antwort stand leider hier und so musste ich sie schnell passend zum Thema ändern.
"Zwingen", kann dich derart Amt zu garnichts ☝️
ich verstehe nicht wieso ich das wohngeld 1 jahr bekam und jetzt will mich die tante zu einem anderen träger verweisen.
Weil sie dich "von der Backe" haben wollen, darum.
stimmt...................
Hat sich denn deine Miete erhöht, denn viel mehr Rente als vorher wirst du ja sicher trotz jährlicher Erhöhung nicht bekommen ?
das ist der punkt.