hallo, kann die stadt jemandem wohngeld verwehren und statt dessen auf grundsicherung verweisen?

3 Antworten

Nein, das entscheidet nicht jeder selbst, für Wohngeld muss man einen Mindestverdienst haben, sonst wird es nicht gewährt. 

Wer mit Wohngeld und ggf. Kinderzuschuss eben nicht mindestens auf den H4 Satz kommt, der muss eben H4 beantragen, so ist das Gesetz. 

Ja, wenn du nicht über das nötige Mindesteinkommen verfügst. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Du musst nachweislich können,  wovon du lebst, erst danach besteht die Möglichkeit,  einen kleinen Zuschuss zum Wohnen zu erhalten. 

winterbraut23 
Fragesteller
 27.09.2016, 17:40

ja, das verstehe ich. aber ich will es genau umgekehrt! also.ich gehe 20 h die woche arbeiten und habe 2 kinder. ich möchte auf gar keinen fall aufstocken, sondern lediglich wohngeld beantragen. evtl auch kinderzuschlag. ABER. kann das wohngeldamt sagen, nee, ihr einkommen ist so gering, bitte stocken Sie auf.selbst wenn wir zahlen, haben sie zuwenig. ????

GerdausBerlin  28.09.2016, 01:30
@winterbraut23

So steht es im Wohngeldgesetz: Wer nicht genug Geld zum Leben hat, kriegt auch kein Wohngeld. Der muss ALG II beantragen. Denn Wohngeld ist - wie der Name schon sagt - nur zum Wohnen da, nicht um Milch zu kaufen!

Gruß aus Berlin, Gerd

winterbraut23 
Fragesteller
 23.11.2016, 15:47
@GerdausBerlin

soll da mal einer durchsehen. ich bekomme welches ;-)