Kann mein Handy als einzigster Wertgegenstand gepfändet werden?

6 Antworten

Rechtlich wäre es sehr schwierig, die Pfändung rechtskonform durchzusetzen, da dies Deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Frage stellt. Rein praktisch ist es kaum durchführbar, ein Handy mit bestehendem Vertrag zu veräußern. Eine Pfändung halte ich daher für extrem unwahrscheinlich (Zumal der Gerichtsvollzieher persönlich die Veräußerung in die Wege leiten müsste).

Ich würde mal sagen, dass selbst ein hochwertiges Handy nicht pfändbar ist, wenn es über einen Laufzeitvertrag gleichzeitig finanziert wird und Du bei dem Mobilfunkprovider selbst auch keine Schulden hast. Denn rechtlich würde Dir das Gerät erst dann gehören, wenn der Vertrag in seiner Laufzeit erfüllt wurde. Bis dahin ist es Eigentum des Providers. Und fremdes Eigentum lässt sich auch nicht im Rahmen einer "Austauschpfändung" ersetzen. 

Nein ,wenn du das Handy noch beruflich brauchst ,wird es dir nicht gepfändet ,das gleiche bei einen Auto.Ausser das Auto wäre noch ziemlich neu,aber auch dann kanns nicht gepfändet werden ,wenn du es finanziert hast.Es gehört dir nämlich noch gar nicht.

Eine Pfändung wird sich nicht lohnen. Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass der Gerichtsvollzieher das macht. -Erst recht nicht, wenn du es für den Job brauchst.

Wenn es nicht gerade das neueste Iphone ist wird er es nicht Pfänden ( lohnt sich nicht)