ALG 1 - 165 euro Nebenjob, was muß Arb.geber abführen

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Eine solche Beschäftigung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer offiziell bei der Minijob-Zentrale anmeldet. Alles andere wäre Schwarzarbeit. Selbstverständlich wird dann die pauschale Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsbeitrag fällig