Kann man von einem mündlichen Mietvertrag ohne Probleme zurücktreten?
Hi,
ich wollte zum 15. diesen Monats umziehen und hatte eine Wohnung gefunden. Dafür habe ich auch schon die Kaution gezahlt, da dies Voraussetzung für die Schließung des Mietvertrags war. Nun habe ich aber eine Wohnung gefunden, die mir noch viel besser gefällt und ich würde gerne vom - bisher nur mündlich vereinbarten - Mietvertrag zurücktreten. Ist dies ohne Probleme möglich? Was wäre das Schlimmste, was mir passieren könnte?
Danke für die Antworten
16 Antworten
Auch mündliche Verträge zählen.Durch die Zahlung der Kaution ist der Vertrag erst recht gültig geworden geworden.
Was wäre das Schlimmste, was mir passieren könnte?
Dass Sie drei Monatsmieten zahlen müssen.
Es wurde doch mündlich gar keine Kündigungsfrist besprochen.
Dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten.
Sollten sie einen Nachmieter finden und der Vermieter akzeptiert diesen,dann brauchen Sie ab dem Zeitpunkt wo der neue Mieter die Miete zahlt keine Miete mehr zahlen.
Sie sollten also kündigen oder versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Auch mündliche Verträge sind Verträge.
Du bist an den Vertrag gebunden, den Du durch Kautionszahlung bereits nachweisbar angenommen hast.
Im Zweifel musst Du doppelt Miete zahlen, bis Deine gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Vielleicht kannst Du Dich ja mit dem Vermieter einigen.
Es wurde doch mündlich gar keine Kündigungsfrist besprochen.
Es gelten die im BGB feststehenden Regelungen, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.
§ 573 , 576 BGB und folgende
die ist gesetzlich geregelt halt
Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des BGB und er gilt als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen hat das für den Vermieter den Nachteil, das der Mieter zwar den Mietzins entrichten muss, für Schönheitsreparaturen und Nebenkosten aber nicht zahlen braucht. - Sie sind, wenn nichts anderes geregelt ist, im Mietzins enthalten.
http://www.immopilot.de/Vermieter/Mietvertrag/mietvertrag.html
So einfach dürfte das nicht sein
Mündliche Verträge sind auch rechtsgültige Verträge. Der Vermieter müsste grundsätzlich den Nachweis erbringen, dass überhaupt ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Das ist natürlich in einem 4-Augen-Gespräch schwierig. Die Kautionszahlung weist allerdings eine Vertragsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter nach.
Unklar ist jedoch die vertragsmäßig vereinbarte Mietdauer. Da kann jeder etwas anderes behaupten. Du könntest die Wohnung auch nur für ein Wochenende gemietet haben. Ist nur die Frage, ob das glaubwürdig ist. Immerhin hat der Vermieter sicherlich eine Annonce geschaltet und Du hast telefonisch oder schriftlich darauf reagiert.
Sieht also eher schlecht für Dich aus. Wenn Du die andere Wohnung unbedingt haben möchtest, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Du könntest Dich mit dem Vermieter einigen vom Vertrag zurückzutreten.
- Du könntest den Vertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Du könntest den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies ist allerdings nur bei Mängeln in der Wohnung möglich, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Dazu musst Du aber erst einmal die Wohnung vom Vermieter übergeben bekommen, den Vermieter schriftlich auf die Mängel hinweisen und eine Frist verstreichen, die Du dem Vermieter zur Behebung der Mängel gesetzt hast.
Schon vor dem eigentlichen Einzug fristlos zu kündigen, ist per Gesetz auch vorgesehen. Nämlich z.B. dann, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.
Das Schlimmste, was Dir passieren könnte, ist, dass Du 3 Monate die Miete für eine Wohnung zahlen musst, die Du nicht nutzt. Eventuell kannst Du aber die andere Wohnung etwas später anmieten und noch länger in Deiner aktuellen Wohnung wohnen bleiben.
Kann Dir passieren, daß Du die Kaution nicht wiedersiehst, oder hast Du dafür eine schriftliche Bestätigung?
Es wurde doch mündlich gar keine Kündigungsfrist besprochen.