kann man eine Verlobung eintragen lassen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Verlobung hat mit Sicherheit für die betreffenden einen hohen moralischen Aspekt, in der Regel zumindest. Ich schreibe das so etwas gehässig, weil es ja schon vorgekommen sein soll das einige mehrere Verlobungsverhältnisse gleichzeitig führten vermutlich so nach dem Lotto Prinzip. Viele Tips erhöhen die Treffer Wahrscheinlichkeit. Aber weiter im Ernst auf Deine Frage hin, aus einer Verlobung entstehen für Dich keinerlei finanzielle Ansprüche, lediglich können unter gewissen Umständen wie bereits von User MenschmitPlan erwähnt einige Rechtliche Dinge zutreffen.

JZG22061954  27.04.2012, 20:58

Danke für das Sternchen.

Du kannst eine Verlobung nirgends eintragen lassen.

Einen Unterhaltsanspruch hast Du auch nicht gegenüber dem Verlobten - auch nicht nach einem Jahr.

Und es ist nirgends festgeschrieben, daß Du nach einem Jahr Verlobung heiraten sollst. Du kannst 100 Jahre lang verlobt sein - auch mit demselben, falls Du denn so alt wirst.

Verlobung ist ein Eheversprechen weder rechtlich bindend noch mit irgendwelchen Unterhaltsverpflichtungen verbunden

Wie lange man nach der Verlobung heiratet, ist individuell zu entscheiden...... das ist Eure Sache

Eintragen kann man eine Verlobung nicht

aber schau mal im BGB unter Kranzgeld nach.... ist allerdings heute kaum durchzusetzen bei Gericht..... aber den Paragrafen gibt es noch

Rheinflip  01.10.2011, 21:54

Kranzgeld gibts schon sehr lang nicht mehr. Seeehr lang.

karingoehmann  01.10.2011, 21:56
@Rheinflip

echt? ist der § gelöscht? ist mir entgangen, - seit wann, kannst mir weiterhelfen, hab noch ein altes BGB ...

Terrorpinguin  01.10.2011, 22:07
@karingoehmann

Äh sorry, den Kranzgeldparagraphen gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. :-))

karingoehmann  01.10.2011, 22:17
@Terrorpinguin

habs eben gegoogelt. seit 1998

Nein, eintragen kann / braucht man das nicht - wir haben in Deutschland schon genug Papierkram.

Die Dauer der Verlobung ist nicht begrenzt.

Aber Du kannst nach § 1299 BGB Schadensersatz von Deinem Verlobten verlangen, wenn der Rücktritt des Verlöbnisses auf ein Verschulden aus wichtigem Grund basiert bzw. nach § 1301 BGB bei Aösung eines Verlöbnisses die Rückgabe der Geschenke verlangen, die vorher und anlässlich des Verlöbnisses gemacht wurden.

aetnastuermer  06.10.2011, 16:53

Früher hieß es im Gesetz als Schadenersatz "billige Entschädigung in Geld", das sog. "Kranzgeld".

Eine Verlobung ist ein Eheversprechen! Aber Versprechen können auch gebrochen werden, ohne daß das irgendwelche Konsequenzen hat. Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus einer Verlobung natürlich nicht!