Kann man eine Führerscheinstelle rechtlich angehen, ( I'm falle einer Mpu)?
Hi @ll Wurde ende Februar erwischt wie ich mit Alkohol Auto gefahren bin . Die BAK ergab 0,77 , dazu wurde bei mir Diazepam ( so wie deren abbau Produkte Oxazepam und Nordazepam ) nachgewiesen. Nun war ich eben bei der Führerscheinstelle und habe nachgefragt wie es jetzt weiter gehen wird. Der Herr hat gesagt das er jetzt die Akte von der Polizei anfordern wird und mich dann noch mal herbitten wird. Ich habe ihn heute schon gesagt das bei mir 0,77 alkohol festgestellt wurde , ihn aber nichts von den Medikamenten gesagt. Da ich sie ja legal erworben habe ( Rezept vom Arzt ) . Und beim Gerichtstermin waren sie auch kein Thema, hatte ja auch das Original Rezept dabei. Der Mitarbeiter von der Fsst meinte zu mir das ich wahrscheinlich keinen MPU machen muss , aber wie gesagt er weiß halt noch nicht von den Medikamenten ( ich weiß auch nicht wie umfangreich die Akte sein wird , ist da nur das urteil drauf, oder sind da jegliche Schriftstücke die in dem Fall gesammelt wurden dabei zb :gutachten von der Ärztin die mir Blut abgenommen hat, Zeugenaussage etc ). Und falls die Fsst mir eine MPU aufdrückt , kann ich juristisch dagegen vorgehen oder eher nicht , den so wie ich den Sachbearbeiter verstanden habe ist eine mpu ab 0,77 nicht erforderlich. Also müsste ich sie wenn überhaupt wegen den Medikamenten machen , und die habe ich ja vom Arzt verschrieben bekommen und sie sogar einen tag vorher zu mir genommen , ( Diazepam hat einen extrem lange Halbwertszeit und verbleibt somit auch sehr lange im blut. ) .
Vielen dank für Antworten und euch einen schönen Wochen start .
7 Antworten
Hallo
Gegen die MPU-Anordnung ist kein Einspruch möglich, da es sich dabei nicht um einen sog. Verwaltungsakt handelt (und nur Verwaltungsakte sind anfechtbar), sondern um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung (vgl. Formulierung des § 11 Abs. 2 FeV).
Erst die eigentliche Entscheidung (also z. B. die Entziehung der FE oder die Ablehnung eines Antrags) ist ein Verwaltungsakt und kann mit entsprechenden Rechtsmittel wie Widerspruch und anschließender Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
bei dir wird Mischkonsum zum Verhängnis, das habe ich dir aber schon öfters geschrieben
und die habe ich ja vom Arzt verschrieben bekommen
hat er dir gesagt, dass du eine ganze Packung auf einmal nehmen musst?
ich denke nicht, oder?
also, stelle dich der MPU und stelle nicht andauernd die (fast) gleiche Frage
Danke für den Stern
Durch 100x Fragen wirst Du auch keine andere Anwort bekommen als dass Du eine MPU wegen Mischkonsum machen musst (und zwar völlig zurecht). Wenn Du uns nicht glaubst dann warte doch einfach ab was weiter passiert wenn Du Deinen Lappen neu beantragst....
Nein, gegen die Anordnung einer MPU kannst du nicht vorgehen. Du könntest aber dagegen vorgehen, wenn dir aufgrund einer negativen MPU die Fahrerlaubnis versagt wird. Die MPU ist nämlich erst mal nichts als die Anordung, dass du deine Eignung per Gutachten nachweisen sollst. Vorgehen kannst du gegen Entscheidungen, aber nicht gegen solche Anordnungen.
In deinem Fall .... Der Alkoholwert von 0,77‰ f+hrt noch nicht zur MPU, wenn es das erste Mal ist. Kritischer wird es, weil der Alkohol zusammen mit BTM vorlag. Nun hast du aber krankheitsbedingt dieses Medikament vom Arzt verordnet bekommen. Das ist erst einmal positiv. Wichtig ist nun für die Führerscheinstelle zu wissen, ob du vom Arzt her nach Einnahme dieses Medikamentes Auto fahren darfst oder ggfs wie lange nicht. Die Konzentration im Blut darf eine gewisse Konzentration nicht übersteigen. Man kann anhand der Werte auch sehen, ob du das Medikament in dem verordneten Rahmen nimmst oder mehr. Das macht dann schon einen Unterschied aus.
Alles in allem kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten verlangen. Das wäre dann das M in der MPU. Du müsstest also per Gutachten nachweisen müssen, dass diese Menge bei dir OK ist. Hier ginge es NICHT darum, ob du das überhaupt nimmst.
Reichen der Führerscheinstelle die vorhandenen Informationen aus, dann ist das OK. Wollen die aber für die Akte das ärztlich bestätigt haben, dann wird eben eine Untersuchung angeordnet, die du dann auch machen musst. Ich gehe jedoch im Moment nicht davon aus, wenn das vor Gericht entsprechend zur Sprache gekommen war.
PS: Zusatz... Ich habe gerade in deiner anderen Frage gelesen, dass die Konzentration des Diazepams im "nicht mehr therapeutischen Bereich" lag. D.h. man geht davon aus, dass du mehr genommen hast und ein Mißbrauch vorliegt. Diese Vermutung muss nun entkräftet werden. Es gibt da die Möglichkeit der MPU, wo du nachweist, dass dies nicht mehr vorkommen KANN, oder ein entsprechendes Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die bei dir gemessene Menge sich doch noch in dem festgelegten therapeutischen Rahmen für dich befindet. Dazu reicht dann nicht aus, DASS dein Arzt dir das verordnet hat, es kommt auch darauf an, wie und in welcher Menge du das nehmen sollst, ob du dann laut Arzt Auto fahren darfst usw. Das muss alles belegt werden.
Und falls die Fsst mir eine MPU aufdrückt , kann ich juristisch dagegen vorgehen oder eher nicht
Nein kannst Du nicht gegen vorgehen, okay können tust Du dies schon, aber ohne Erfolgsaussichten.
Schätze, dass du ein fachärztliches Gutachten beibringen musst dass du trotz der Medikamente mit BTM in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Ein einfaches Rezept wird nicht ausreichen. Es könnte ebenso eine MPU kommen, was aber eher unwahrscheinlich ist.