Kann man ein Haus kaufen und dann einen Teil der Wohnungen als Eigentumswohnungen verkaufen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ronnyof,

generell kannst Du natürlich ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen kaufen und diese einzeln wieder verkaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass für die einzelnen Wohnungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen vorhanden sind.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Du in diesem Fall die Grunderwerbsteuer für das komplette Objekt zahlen musst, die Du beim Weiterverkauft nicht wieder zurück bekommst.

Inwieweit sich der Kauf des Mehrfamilienhauses und der Verkauf einzelner Wohnungen lohnt, kann Dein Steuerberater wahrscheinlich am besten einschätzen. 

Außerdem empfehle ich Dir, vorab einen Notar zu Rate zu ziehen.

Hoffentlich konnte ich Dir hiermit weiterhelfen.

Viele Grüße,

Interhyp AG, Jennifer

Die Aufteilung in einem Gebäude vorhandener Wohnung und deren Verkauf ist möglich. Sie brauchen eine Abgeschlosseneheitsbescheinugung für die zu bildenden Eigentumswohnungen. Ein Notar ermittelt die 1000el Anteile der einzelnen Einheiten, eine Teilungserklärung mit Verwaltervertag wird beurkundet. Der Notar veranlaßt die Bildung der neuen Wohnungsgrundbücher beim Amtsgericht - Grundbuchamt -. anschließend können Sie die einzelnen Wohnungen verkaufen. Danach sind Sie nicht mehr alleiniger Eigentümer des Hauses, sondern teilen sich in das Eigentum in Form von Gemeinschafts- und  Sondereigentum mit den anderen Eigentümern, an die Sie verkauft haben. Über Maßnahmen, die dem Erhalt des Gebäudes dienen, entscheidet dann künfvtig die Gemeinschft und nicht mehr Sie alleine.

Ihr Vorteil: Sie können mit einigem Geschick das ganz große Geld machen. 

chriskmuc  22.10.2015, 11:15

vor dem großen Geld, muss erst nochmal "kräftig" Geld vorgestreckt werden (Notarkosten, ggf. Rechtsanwalt, ...). Ggf. muß auch eine Instandhaltungsrücklage eingezahlt werden. Und als unbedarfter kann man viele Fehler machen. Z.B. wenn die Wohnungen vermietet sind, dann könnte der Mieter auch ein Vorkaufsrecht haben. Wird dem Mieter die Wohnung nicht vorab zum Kauf angeboten, so könnte er danach ggf. Schadenersatzforderungen gegen den Verkäufer geltend machen. Und leerstehende Wohnungen lassen sich in der Regel teurer verkaufen als vermietete - je nach Lage.

schelm1  22.10.2015, 11:58
@chriskmuc

Ihr Kommentar beantworte sich aus meinem Hinweis "mit etwas Geschick"!

Wer von solchen Geschäften keine Ahnung und nicht mal das nötige Kleingeld hat, der sollte sich eine solches Unterfangen wohl überlegen, bevor die Bank eine Absage zu seinem Schutz  erteilt!

Nur solche Sorgen sind nicht Gegenstand der Fragestellung des Useres; die richtet sich nur auf das ""wie es geht" und weniger auf die Finanzen aus.

Hallo,

man kann nur das gesamte Haus in Eigentumswohnungen umwandeln (wenn die Wohnungen in sich abgeschlossen sind). Danach kannst du entscheiden welche Wohnung du verkaufst oder behälst.

Wenn du das Haus kaufst dann ja bei miete musst du mit dem Vermieter sprechen

ronnyof 
Fragesteller
 21.10.2015, 23:51

Das Haus wird gekauft, nicht gemietet! 

lala12343  21.10.2015, 23:53

dann glaub ich schon du kannst auch zur Sicherheit zum Anwalt gehen

So wird es doch laufend gemacht. Allerdings bei nur teilw. ETW-Bildung könnte es zu soz. Verwerfungen im Haus kommen.

ronnyof 
Fragesteller
 21.10.2015, 23:50

Wie meinst du das mit den soz. Verwerfungen? Wir haben vor, mit dem Verkauf von 2 Wohnungen den Kredit der Bank zu tilgen. 

Harald2000  22.10.2015, 02:43
@ronnyof

Die Eigentümer der ETW nehmen innerhalb der Bewohner des Hauses eine gesonderte Position ein, können ETW-Versammlungen abhalten, müssen über ihre Belange beschließen etc. Sie können ihre ETW an Leute verkaufen, die u.U. dem Hauseigentümer nicht passen usw.

schelm1  22.10.2015, 10:40
@Harald2000

Der Fragesteller wäre doch selber der Eigentümer des Gebäudes, in dem er Wohnungseigentum bildet und dies verkauft. Folglich dürften ihm die Leute doch auch passen, an die er verkauft; ansonsten dürfte er sich doch ihm genehme Käufer suchen.

Wie ist denn in diesem Zusammenhang Ihre Antwort zu verstehen?

Harald2000  22.10.2015, 13:18
@schelm1

Da ist ein falscher Zusammenhang hergestellt worden: Es dreht sich um den  weiteren Verlauf, in dem die Erstkäufer der ETW ihre Wohnungen an sonstige Käufer veräußern können, die der Hauseigentümer sich dann eben nicht mehr aussuchen kann.