Kann man die voraussichtliche Einreise Datum ändern in eine Verpflichtungserklärung?

1 Antwort

Der Sacharbeiter hat falsch gehört? Die Verpflichtungseklärung musst du doch unterschreiben und damit unter anderem die Korrektheit der Daten bestätigen - wenn da etwas Falsches steht, ist es wohl nicht alleine dem Sachbearbeiter zuzurechnen!

"Voraussichtlich" sagt ja eigentlich schon alles, oder? Es sollte im Normalfall nicht nötig sein, dies zu ändern, wenn doch, wirst du meiner Meinung nach nicht darum herumkommen, eine neue Erklärung abzugeben.

In der Regel wird das Visum gar nicht so genau erteilt, sprich: die Gültigkeitsdauer beginnt normalerweise mit dem Ausstellungsdatum, je nach Visumstyp hat man dann einen gewissen Zeirahmen in dem man Einreisen darf und eine maximal erlaubte Aufenthaltsdauer je Einreise.

Redmoon91 
Fragesteller
 03.06.2017, 16:14

Danke für die Antwort. Ja hast du recht ich sollte vor dem unterschreiben alles einmal kontrollieren aber habe ich nicht getan 😥