Kann ich meinen Vermieter verklagen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich könnt Ihr Euren Vermieter verklagen. Wenn ihr zu einem Rechtsanwalt geht, wird dieser Euch gerne dabei helfen. Vermutlich wird er aber eher an seine Kasse denken, als an Eure wirklichen Interessen.

Wenn ihr den Vermieter verklagt, dauert es erst einmal ein bis zwei Wochen, bis der RA einen Brief an den Vermieter geschickt hat. Er wartet die Reaktion ab und wenn nichts passiert, wird er eine Klage verfassen und bei Gericht einreichen. Bis dahin sind also schon mal gut 4 Wochen vergangen. Bis dann das Gericht endlich reagiert und die Klage an den Vermieter weiter reicht, sind es 6 Wochen. Bis der Vermieter erwidert hat ... usw. usw.

Ihr könnt auch ohne Anwalt erst einmal selbst handeln:

Alle Räume, die nass durch den eindringenden Regen sind und vielleicht auch schon verschimmelt, sind unbewohnbar. Fläche ausrechnen und den entsprechenden Anteil Miete einbehalten. Gleichzeitig den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und aufgrund der besonderen Dringlichkeit eine kurze Frist setzen. Man kann ein Dach auch ganz kurzfristig absolut dicht bringen. Ein Dachdecker schmeißt dichte Folien drüber und befestigt sie sturmsicher. Kostet zwar einen Haufen Geld, aber aufgrund er Lage wohl absolut notwendig.

Wenn der Vermieter nicht handelt, könnt ihr selbst eine Firma beauftragen, diese Maßnahme durchführt. Die Kosten habt ihr zwar dann erst einmal am Bein, aber ihr könnt sie von den nächsten Mietzahlungen abziehen und somit wieder rein holen, ohne dass der Vermieter was machen kann. (Wie geschrieben: Fristsetzung!)

Schließlich geht es noch um die Sanierung der Wohnung. Ich denke mal, es ist besser und gesünder für Euch und weit weniger stressig, wenn ihr Euch eine andere Wohnung sucht. Nutzt dem Juni, um was anderes zu finden und kündigt dann fristgerecht zum 30.9.2016.

Da Du einen ziemlich geschliffenen Stil beim Schreiben hast, glaube ich, dass Du das locker hinbekommst mit der Aufforderung zur sofortigen Abdichtung und der Fristsetzung.

L2E9O1N1 
Fragesteller
 03.06.2016, 19:02

Klasse, wirklich einfach nur klasse :). Da ich allerdings meinen Vermieter eine Lautstarke antwort verpasst habe, hat er heute einen richtigen Dachdecker, einen Schimmel beseiter und jemand der die Wohnung Anslysiert. Das geschah dank euren antworten, danke dir und der restlichen Community

bwhoch2  03.06.2016, 23:47
@L2E9O1N1

Das freut mich doch. Danke für die Auszeichnung.

das sind nicht alle vergehen, doch das sind die wichtigsten...

Das sind keine Vergehen, sondern Mängel. Vergehen haben was mit Strafrecht, nicht mit Zivilrecht zu tun.

was kann man gegen ihn Unternehmen , bzw. kann ich anklage auf ihn erheben und wenn ja, was genau ?

Das Wort Anklage bzw. Klage ist, RTL & Co. sei Dank;-(, sehr beliebt.

Du bzw. Deine Eltern, denn die sind ja Mieter, können dem Vermieter die Mängel nachweisbar mitteilen und die Behebung fordern.

Bei schweren Mängeln ist eine Mietminderung möglich.

Vorsicht aber vor unangemessen hoher oder gar unberechtigter Mietminderung!

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 19:32

Danke, ebendfalls sehr hilfreich :)

1 kannst du wenn du es belegen kannst das du deinen Vermieter auf die Schäden hingewiesen hast zB. Einschreiben oder eine Kopie mit seiner Unterschrift zu Kenntnis nahme fristlos kündigen

Hast du Schäden dadurch an deinen Eigentum kannst du ihn auf Schadenersatz Verklagen

Du kannst die miete streichen bei diesen Mängeln komplett

Du kannst eine Firma kommen lassen auf seine Kosten

Hast du Kinder ?

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 18:51

Vielen Dank, solche informationen sind gefragt worden.

ja 2 kinder im teenager alter

armabergesund  02.06.2016, 18:53

eine Firma kommen lassen, auf wessen Kosten??? der die Musik bestellt zahlt auch...dk

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 18:56
@armabergesund

armabergesund , mit vollen Respekt, aber die antwort kann sogar ein Kind beantworten. Bitte lassen sie es, sie sind gerade fehl am Platz, bzw. fehl an der frage!

Line312  02.06.2016, 18:55

ich war selber in solch einer Situation und das darf man machen.. jedoch ist Vorsicht geboten und bespreche alles mit deinen Anwalt da es leider Gesetzes Lücken gibt

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 18:58
@Line312

Line321, Vielen Dank, dass hat mir weitergeholfen ! :)

Line312  02.06.2016, 18:56

gehe mit deinen Kindern zum Arzt und bespreche mit ihm das du Schimmel im Haus hast . er wird deine Kinder untersuchen ... sollten Sie Schaden davon getragen haben haben sie ein recht auf Schmerzensgeld.. hast du ein Gutachter kommen lassen wegen den Schimmel

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 19:00
@Line312

da wir in unserer alten wohnung den gleichen schimmel hatten, und mein vater sowas schon öfters gesehen hat, wissen wir bescheid. außerdem haben wir auch beweisfotos und videos. zum arzt werden wir demnächst gehen

Line312  02.06.2016, 18:59

gerne doch :) ich war selber mal in einer ähnlichen lagen und weiß wie es ist... gebe nicht auf und nicht nach !!! nehme dir das was dir zusteht ...

Line312  02.06.2016, 19:01

ja geht auch zum Arzt und lasst euch alles bescheinigen

anitari  02.06.2016, 19:23

Du kannst die miete streichen bei diesen Mängeln komplett

Ein sehr unkluger Rat der nach hinten los gehen kann. Was heißt kann, er wird es.

Warum fragst Du hier, wenn Du einen Anwalt hast? Der sollte es doch am besten wissen!

Ggf. kannst du beim Mieterschutzbund nachfragen. Aber eigentlich sollte der Experte Dein Anwalt sein!

armabergesund  02.06.2016, 18:44

er hat keinen Anwalt, fragte lediglich, ob auf Dieser Plattform ein Anwalt für IHN handeln könnte...

Tasha  02.06.2016, 18:45
@armabergesund

Dann sollte er sich einen Anwalt nehmen oder zum Mieterschutzbund/ Mieterverein gehen. Was auch geht: Bei der Gemeinde kann man gegen eine sehr kleine Gebühr eine erste Rechtsberatung bekommen. Nur zur Orientierung, welche Rechte und Möglichkeiten man hat.

L2E9O1N1 
Fragesteller
 02.06.2016, 18:45

ich wollte halt die meinung eines anwalts wissen bzw. was man rechtlich
machen könnte... das wir einen anwalt haben wird nicht 1 mal erwähnt!

anitari  02.06.2016, 19:34
@L2E9O1N1

ich wollte halt die meinung eines anwalts wissen

Dann müßt Ihr zu einem gehen.

Dein Ansprechpartner wäre der Mieterbund. Dazu müsstest du allerdings dort Mitglied werden.