Kann ich jetzt meine Mitgliedschaft kündigen oder nicht?
Hallo,
ich verstehen folgenden Satz in der VDK-Satzung nicht:
Der Austritt erfolgt durch Zugang einer schriftlichen Erklärung bei einem Verbandsorgan im Sinne des § 8 Absatz 2 a) - d) oder einer Geschäftsstelle des Verbands. Er kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.
Ich bin schon seit 3 Jahren Mitglied dort. Der Mitgliedbeitrag von ca. 60 € wird immer im Dezember angezogen. Ich würde nun gerne JETZT kündigen, damit Dezember dieses Jahres (also Dezember 2011) kein Mitgliedsbeitrag mehr abgezogen werden kann.
Geht das noch oder ist das zu spät oder hää????
7 Antworten
Wenn Du jetzt kündigst hast Du die Kündigungsfrist auf alle Fälle eingehalten. Wenn Du früher als drei Monate vor dem 31.12.2011 kündigst ist das in Ordnung. Nur später als die Drei-Monats-Frist geht nicht. Schick die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit Du etwas in der Hand hast, wenn der Verband die Kündigung ignoriert. Normalerweise bekommst Du eine Kündigungsbestätigung
Du bist noch gut in der Zeit - drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres bedeutet, dass die schritliche Kündigung spätestens bis zum 30. September 2011 bei denen eingegangen sein muß.
Sofort per e-mail kündigen zum 31.12. 2011 und um Rückmeldung per e-mail bitten.
Das reicht! Sollte keine Rückmeldung per e-mail erfolgen, kann man immer noch per Einschreiben kündigen. Das ist aber bei solchen Institutionen normalerweise nicht nötig! Die antworten meistens sofort!
Sozialverband VdK Deutschland
Ich würde folgendes antworten:
Das Kalenderjahr endet am 31.12. Drei Monate vorher muss die Kündigung beim VDK eingegangen sein! Also am besten per Fax und bestätigen lassen.
Bei den drei Monaten handelt es sich um die Mindestfrist. Du kannst ohne weiteres auch am 1. Januar zum 31.12. kündigen. Das Datum muss nur eindeutig benannt werden.