Kann ich die Q1 wiederholen?
Ich würde gerne die Q1 meiner Gesamtschule wiederholen. Gründe dafür(kurz gehalten): sind 5 Defizite (bei 7 keine Abitur Zulassung), enorme Wissenslücken, geringe Anzahl an Punkten und dazu noch gesundheitliche und persönliche Probleme, die mich vom lernen abgehalten haben (wird jetzt aber behandelt) Ich habe mehrere Gespräche mit Lehrern gehabt und einen Antrag gestellt. Der Antrag wurde nicht bearbeitet, weil laut einem Gesetzt müsse man 2 Defizite im LK haben. Ich habe nur 1 im LK, Rest im GK. Stimmt das? Darf man nicht eigentlich wenn man einen Grund hat immer freiwillig wiederholen? Wo kann ich dieses Gesetz finden? Kann das schulministerium dagegen was unternehmen? Kann ich die schule anzeigen?
2 Antworten
Hallo Damnboi.
Diese Regel scheint es tatsächlich zu geben. Seit der Einführungsphase (EF, 10. Klasse Gymnasium; 11. Klasse Gesamtschule) wurde uns auf Informationsveranstaltungen gesagt, dass wir in der Qualifikationsphase (also Q1 & Q2) nicht mehr sitzen bleiben können. Dass das nicht so richtig stimmte, merkten wir spätestens dann, als wir in die Q1 kamen und welche zu uns kamen, die sitzen geblieben sind.
Genau hier müsste das greifen, was du beschrieben hast. Meines Wissens nach gibt es da genaue Regeln, wann du in der Q-Phase sitzen bleiben kannst bzw. darfst. Grundsätzlich wurde uns wie gesagt nämlich auch immer wieder gesagt, dass man in der Q-Phase gar nicht sitzen bleiben kann.
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Liebe Grüße
TechnikSpezi
Nein, darüber weiß ich leider auch absolut nicht mehr.
Ich finde unter dem §19 Abs. 2 auch etwas anderes. Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht wäre ein anderes Bundesland oder gar Österreich besser bevor du keine Abiturzulassung bekommst? Da fängst du wieder von 0 an.
Komisch. Bei uns wiederholen auch sehr viele Schüler. Wissen Sie vielleicht wo genau ich diese Regeln nach lesen kann? Ein Lehrer meinte Paragraph 19 Absatz 2 des NRW Schulgesetzes. Doch dieses Paragraph beschäftigt sich nicht damit?