Kann ich den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag beten?

6 Antworten

was ist denn das für ne Ausbildung die du da absolviert hast?

Fragen kann man immer.

Wenn Dein AG weiß, dass Du unbedingt früher weg willst, kann er sich evtl. vorstellen, dass die Qualität Deiner Arbeit nicht gerade überragend sein wird, wenn Du die Kündigungsfrist noch "absitzen" musst.

Hast Du den Arbeitsvertrag des neuen AG oder nur eine mündliche Zusage? Ohne schriftliche Vereinbarung solltest Du nicht kündigen.

Wenn Dein jetziger AG auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehe, sollte der neue AG dafür Verständnis haben und Dich einige Tage später anfangen lassen. Er als AG möchte doch auch, dass ein MA Vereinbarungen einhält und nicht vertragsbrüchig wird.

Solange du in der Probezeit bist kannst du sofort kündigen Infos raus!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Pucky99  07.08.2018, 08:58

Man kann auch außerhalb der Probezeit sofort (jederzeit) kündigen. An Kündigungsfrsiten ist man sowohl in als auch außerhalb der Probezeit gebunden.

lachs4709  07.08.2018, 09:21
@Pucky99

da ist keine Frist. Nach Ende des Tages ist die Frist.

Pucky99  07.08.2018, 09:32
@lachs4709

Das ist schlicht und einfach falsch. Schau doch mal ins BGB § 622

Bitten kannst Du, ob er es macht ist seine Entscheidung

Soweit mir bekannt gibt es in der Probezeit keine Frist .

Sowohl DU als auch der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis

jederzeit beenden .

TimeforChange 
Fragesteller
 07.08.2018, 07:03

Brauchts da nen Grund?

ThatRexi  07.08.2018, 07:04

Nein braucht keinen Grund

Hexle2  07.08.2018, 07:26
Soweit mir bekannt gibt es in der Probezeit keine Frist .

Dann kennst Du nur den § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz.

Nur im Ausbildungsverhältnis ist eine Kündigung während der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos möglich

Langer1961  07.08.2018, 07:39
@Hexle2

Da gibt es aber auch die Klausel einer fristlosen Kündigung

Hexle2  07.08.2018, 07:48
@Langer1961

Fristlos kann immer mit "wichtigem Grund" gekündigt werden. Das ist aber nicht von einer Probezeit abhängig sondern vom "Vergehen" wie z.B. Diebstahl, sexueller Übergriff, Gewalttat, Sabotage oder nach einer erfolglosen Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei Wiederholung.

Hier geht es aber um eine ordentliche Kündigung. Da braucht man in der Probezeit zwar keinen Grund, muss aber die gesetzliche, vertragliche/tarifliche Kündigungsfrist einhalten.

Langer1961  07.08.2018, 08:08
@Hexle2

Ok . Bin ja kein Jurist . Kenne aber Beispiele von früheren Kollegen .

Ob das alles korrekt war kann ich nicht bestätigen . Fristlose Kündigung

abgegeben und nicht mehr erschienen . Von meinem Chef gab es nie negative Nachrichten .

Jewi14  07.08.2018, 08:08

Dies ist eindeutig falsch, die Fristen betragen 14 Tage, davon kann nur durch Tarifvertrag abgewichen. Für Azubis gelten andere Fristen, scheint es aber hier nicht zu handeln.

Sofort raus = fristlose Kündigung und da muss schon was sehr sehr krasses passieren, bevor das geht.