Arbeitgeber ändert erste Blatt vom Arbeitsvertrag?
Hallo,
Wie sollte man das deuten, wenn der Arbeitgeber einen neuen Vertrag hat (neue Firma) und diese ab 15.05 öffnet.
Der Aufhebungsvertrag für die alte Firma ist für 14.05, weil der neue Vertrag ab 15.05 gilt. So weit so gut, Urlaub und so alles gleich, Probezeit wird nicht verlängert.
Nun gibt es Probleme und die neue Firma wird erst 01.06 eröffnet. Es wurde nun einfach die erste Seite des Arbeitsvertrags geändert und die andern mit der Unterschrift. (Finde ich ohne Absprache grenzwertig).
Wie ist das nun mit dem Aufhebungsvertrag? Der Geschäftsführer ist nicht erreichbar.
Der leiter sagt "is wurscht ist eben anders". Ich meinte es. Interessiert mich doch weil ich einen Aufhebungsvertrag zum 14.05 unterschrieben habe!
Wie sollte man damit umgehen und was soll man davon halten?
3 Antworten
Wenn du vom 15.5. bis 31.5. ohne Beschäftigungsverhältnis bist, weil du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, bekommst du für diese Zeit wegen Eigenverschuldens eine ALG-Sperre.
Das Tauschen einzelner Seiten eines Vertrages ist nicht zulässig sondern als Dokumentenfälschung zu werten. Sollten dir daraus Nachteile entstehen würde ich dir dringend empfehlen, einen Anwalt zu nehmen!
Entweder Anwalt fragen oder bei Arbeitsagentur anfragen.
Betrifft es nur Dich ?
haste keine Kopie vom ersten (Original ) ?
damit ich es richtig verstehe, ist etwas verwirrend geschrieben.
du wolltest zum 14.05 aufhören weil du dann zum 15.5 in der neuen Firma anfangen willst.
jetzt hat deine Firma den Aufhebungsvertrag verlängert da du erst ab 1.6 in der neuen Firma anfangen kannst .
richtig ?
dann ist das aber kein Problem, wenn die alte Firma dich solange noch behält, dann biste auch versichert
Die alte Firma ist die neue Firma.
Und ich soll in die "neue" Firma gehen, weil diese vor Ort ist.
Und ich wollte nicht aufhören, ich musste bzw "wechseln" sonst bleibt alles Gleich. Selbe Aufgaben, selbe Zeiten, selben Vorgesetzen. Nur anderer Name.
Die alte Firma gibt es auch noch.
Die jetzige Firma, hat einfach auf dem Arbeitsvertrag das erste Blatt geändert (auf 01.06) und die Unterschrift vom "alten Vertrag". Für 15.05 genommen.
Der Aufhebungsvertrag ist für 14.05
wenn die alte Firma die neue ist und sich nur der Standort ändert, bedarf es aber keiner Kündigung / Aufhebungsvertrag, ist ja dann nur eine Versetzung
Also die neue Firma ist eine ganz neue (neu gegründete GbR) und die alte auch. Aber sonst alles gleich. So richtig sehen wir angestellten da auch nicht durch.
also ist es ein Zusammenschluss zweier Firmen oder mehr oder so ähnlich.
also du fängst erst am 1.6 an und dein Beschäftigungsverhältnis wird trozdem zum 14.5 aufgehoben .
dann würde ich mit dem Original zum Jobcenter gehen und das so schildern, sonst stehst du ohne Geld da in der Zeit
Wir wissen auch nicht was es ist.
Ich bin betroffen und zwei weitere Kollegen. Die juckt das aber nicht so.
Es ist die Neugründung einer Firma, die nur ein anderen Namen hat und einen andern Ort. Ich finde das ganze auch ehrlich gesagt nicht ganz so sauber und verständlich.
haste ne Rechtsschutz für Arbeitsrecht ? ruf da an .
wenn du keine hast solltest du mal sowas in Betracht ziehen, kostet nur ein paar € im Monat und kann sehr nützlich sein wenn mal irgendwas ist was deinen Job betrifft
Ist da.
Aber wenn es die Firma erst ab 01.06 gibt.
Mir geht es ja um die Art und Weise. Und ob ich nun die restlichen Tage versichert bin.