Kann ich Briefe mit "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" versenden...?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Behörden machn es deshalb so, weil es gesetzlich so geregelt ist, z.B. in § 37 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

mulano 
Fragesteller
 14.01.2018, 13:39

Kann ich das als Privatperson dann nicht machen, ich meine es ist doch auch für mich ein Verwaltungsakt wenn ich ein Schreiben erstelle?

PatrickLassan  14.01.2018, 13:46
@mulano

Privaterpersonen erlassen keine Verwaltungsakte, das können nur Behörden.

Geochelone  14.01.2018, 16:49
@mulano

Du kannst keinen Verwaltungsakt erlassen. Schau dir mal in § 35 VwVfG an, was ein VA ist.

Boltze  14.01.2018, 19:04
@mulano

Klar kannst du das machen, wenn du eine Behörde bist.

monara1988  14.01.2018, 19:30
@mulano
ich meine es ist doch auch für mich ein Verwaltungsakt wenn ich ein Schreiben erstelle?

Oh man Du tust mir sehr leid! Du musst EINE Unterschrift unter EIN Schreiben setzen...

Hi,

Überlege doch mal was Dich als Privatmensch von einer Behörde unterschreidet!

Behörden dürfen Schriftstücke nicht unterschreiben und sind trotzdem gültig, ich zitiere: "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen". Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Bist Du keine Behörde, ist eine Unterschrift pflicht. Du kannst natürlich die Unterschrift weglassen und diesen Satz darunter schreiben, aber dann wird auf den Inhalt des Briefes nicht eingegangen (eine Kündigung ist unwirksam, ein Antrag wird nicht bewilligt, etc.).

Gruß

Privat jederzeit. Im Amtsverkehr geht es um die gesicherte Identifizierung. Emails aus Outlook können über eine Signaturkarte mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die beschränkt rechtsgültig ist, auf alle Fälle für informellen Schriftwechsel. Auf jeden Fall vor der Kommunikation mit amtlichen Stellen diese fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Behörden machen das aber nur bei allgemeinen Informationen. In einem "Bescheid" muss immer eine Rechtsmittelbelehrung angegeben sein.

Du kannst bei einem nicht unterschrieben Brief damit rechnen, dass er den Adressat gar nicht erreicht, sondern gleich in der runden Ablage entsorgt wird.

mulano 
Fragesteller
 14.01.2018, 13:21

Ich habe gehört das der Rundfunkbeitragsservice (GEZ) auch Bescheide ohne Unterschrift versendet. Sind die dann ungültig?

DerHans  14.01.2018, 13:26
@mulano

Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, kannst du diesen "Bescheid" anfechten.

PatrickLassan  14.01.2018, 13:38
@mulano

Hast du schon mal einen Steuerbescheid bekommen? Steuerbescheide werden auch nicht unetrschrieben, und das ergibt sich in diesem Fall aus § 119 AO.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__119.html

Anscheinend warst du zu oft auf Reichsbürger-Websites unterwegs, da du deren 'Argumentation' verwendest.

Zuko540  15.01.2018, 09:56
@mulano

Nein, da der Beitragsservice, sowie die Rundfunkanstalt im Falle des Rundfunkbeitrages eine Behörde ist.

mulano 
Fragesteller
 14.01.2018, 13:34

Das beantwortet nicht die Frage. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist aber es fehlt eine Unterschrift, ist der Bescheid dann noch gültig?

DerHans  14.01.2018, 13:36
@mulano

Behörden und Institutionen beschäftigen zwar Justiziare und andere Anwälte.

Das heißt aber noch lange nicht, dass sie keine ungültigen Bescheide erlassen.

mulano 
Fragesteller
 14.01.2018, 13:41

Ich habe mit Reichsbürgern nichts am Hut und kenne ihre Argumente gar nicht.

dataways  14.01.2018, 16:53
@mulano

Du bist ja auch erst in der 2. Schulklasse (mental), wenn man sich Deine anderen Fragen durchliest.

Geochelone  14.01.2018, 18:12

Kein Bescheid muss wirklich eine Rechtsbehelfsbelehrung haben. Begünstigende Bescheide brauchen z. B. nie eine. Fehlt sie bei belastenden Verwaltungsakten verlängert sich nur die Widerspruchs- bzw. Klagefrist auf ein Jahr. Auf die Wirksamkeit hat das Fehlen keine Auswirkung.

Dass automatisch gefertigte Bescheide (zB Sozialhilfe- oder Wohngeldbescheide) keine Unterschrift haben, hat aber nichts mit der Rechtsbehelfsbelehrung zu tun. Und die sind auch ohne Unterschrift wirksam (vgl. § 37 Abs. 5 VwVfG).