Was heißt "zum nächst möglichen Zeitpunkt" Vertragskündigung

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Also erstmal: wenn du jetzt kündigen willst dann mach es schnell, weil wenn diese bis zum 30.11. bei der Versicherung eingeht dann ist der nächtmögliche Zeitpunkt der 31.12. Also der nächstmögliche Zeitpunkt ist das Vertragsende. Wenn du bis dahin nicht kündigst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

Hier findest du eine umfangreichere Musterkündigung: http://www.kfzrechner-24.de/ratgeber/autoversicherung-kuendigungsschreiben/

Ausdrucken, ausfüllen, UNTERSCHREIBEN, abschicken! Am besten noch per Einschreiben mit Rückschein. Gerade jetzt, wo die Zeit knapp ist, sehr empfehlenswert damit du was in der Hand hast.

zum nächstmöglichen zeitpunkt heißt: wie es im deinem vertrag vereinbart ist, z.B. 1 monat zum jahresende. tipp: bei preiserhöhungen hast du immer ein sonderkündigungsrecht (also ohne fristen). unterschreiben würde ich in jedem fall, damit die kündigung auch rechtswirksam ist.

Du hast ja eine bestimmte Kündigungfrist, die eingehalten werden muss. Wenn du also schnellstmöglich und nicht erst, was weiß ich, nächstes Jahr, kündigen willst, schreibst du "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". D.h. wenn deine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, kündigst du zu in 3 Monaten.

Zu 1.: Da du einen Vertrag einseitig kündigen willst, ist es meines Wissens durchaus nötig, dass du deine eigenhändige Unterschrift drunter setzt.

Zu 2.: Versteh ich nicht.

Eine Kündigung ist nie ohne Unterschrift gültig.

Sie muss bis zum 30.11. bei der HUK sein.

Vorab per Fax schicken und dann als normalen Brief hinterher.

Dazu braucht man keinen Vordruck.

Zum nächst möglichen Zeitpunkt heisst, wie das Wort "nächstmöglich" schon sagt, zu dem Zeitpunkt also, zu dem eine Kündigung wirksam werden soll. Bei KFZ Versicherungen z. B., wäre der 30.11. zum 31.12. ein wichtiges Datum einer Vertragskündigung. Die Kündigung muss spätestens am 30.11.bei der Versicherung eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ausgenommen, die Gesellschaft teilt dir Beitragserhöhungen mit, z. B. im Januar, dann kannst du sofort kündigen, was auch im Schadensfall möglich wäre. Derzeit werden die neuen Beitragssätze für 2011 verschickt. Es geht dann um sog. Tarifangleichungen, man vermeidet das Wort Verteuerung. Eine Vertragskündigung via Internet würde ich nicht empfehlen. Kündigung schreiben , diese mit deiner Unterschrift versehen und per Post (Brief mit Rückschein) an die Gesellschaft.