Kann ich als selbständiger meine telefon und internet-flat rechnung absetzen?

3 Antworten

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Kannst du. Allerdings wird das Finanzamt einen Privatanteil abziehen. Nimm die Hälfte der Kosten als Betriebsausgaben. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Privaten und geschäftlichen Anteil möglichst realistisch und ehrlich schätzen (ggf. mal einen Monat Telefonate oder Nutzungsstunden auflisten)

und dann den gewerblichen Antel der Rechnungen in die Ausgabenliste zur EÜR schreiben.

In der Regel hast Du ja mehrere Rufnummern und bekommst die Rechnung auf diese aufgeteilt. Benutze eine Rufnummer als Privatanschluss und ziehe die Kosten ab. Den Rest kannst Du dann geltend machen. Da der Betrag sich im unteren Rahmen bewegt wird es kein Problem geben.