Kann ich als GbR-Gesellschafter (1/3) meinen Arbeitsweg und 50% meines privaten Arbeitsrechner in meiner persönlichen Steuererklärung absetzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitsweg:

Der Weg zwischen Wohnung und Büro wird wie bei einem Arbeitnehmer mit 30ct. einfache Fahrt als Werbungskosten geltend gemacht. Sofern die Werbungskosten insgesamt 1.000 nicht überschrieten ist die Pauschale zu wählen.

Wege die ausschlißlich geschäftlich zurück gelegt werden (zb. Fahrten zum Kunden und zurück zur Betriebsstätte), werden mit den kompletten entstanden Kosten (Verschleiß, Steuern, Versicherung Wartung, Betriebsstoffe usw.) als Betriebsausgabe abgerechnet. Um die Kosten zu ermitteln empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. Darüber hinaus gilt evtl die 1% Regel bei Betriebsfahrzeugen.

Rechner:

entweder gehört der PC zum Betriebsvermögen und kann darüber abgeschrieben werden oder es ist ein privater PC und kann anteilig als Arbeitsmittel geltend gemacht werden.
Es kann auch sinnvoll sein den PC als Privateinlage ins Betriebsvermögen zu übertragen.

Wer allerdings bei diesen Fragen bereits ins schleudern kommt, dem empfehle ich dringend einen Steuerberater.

Bakaroo1976  13.06.2016, 20:54

Mal wieder!!! - total daneben

Bakaroo1976  13.06.2016, 20:59

Sag mal - wirst Du wirklich dafür bezahlt, dass Du Kunden berätst?

frq2000 
Fragesteller
 14.06.2016, 18:00

Verstehe ich das also richtig, dass ich als GbR-Gesellschafter kein Arbeitnehmer bin und deswegen die Werbungskosten sowohl für Arbeitsweg und Arbeitsrechner weglassen sollte? Steuerberater ist natürlich eine sinnvolle alternative. Allerdings rechnet sich das bei mir nicht und ich möchte das selber lernen (stehe gerade erst am Anfang). Daher vielen Dank schonmal für die ausführliche Antwort

Ja, das sind Sonderbetriebsausgaben.

verreisterNutzer  13.06.2016, 19:51

Was denn nun? Sonderausgaben oder Betriebsausgaben? eine Kombiantion daraus kenne ich noch nicht

wfwbinder  13.06.2016, 20:39
@verreisterNutzer

Doch "Sonderbetriebsausgaben" sind ein feststehender Begriff im Steuerrecht. Es sind Betriebsausgaben, die nur einen Gesellschafter betreffen. 

Anlage FE 1 zur "Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte", Zeile 9.

Dort werden Betriebsausgaben udn/oder Betriebseinnahmen erfasst, die nur einen Gesellschafter betreffen.

Das könnten z. B. auch Zinsen sein, für ein Darlehen was aufgenommen wurde, um die Gesellschaftseinlage zu erbringen.