Steuererklärung bei einer GbR

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Für die GbR wird eine gemeinsame "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" (egF) erstellt, also auch eine gemeinsame Gewinnermittlung. Dazu Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, so nötig.

In der egF werden die Einkünfte sowohl ermittelt als auch verteilt. Die entsprechenden Anteile gehören dann in die persönliche Einkommensteuererklärung.

wfwbinder  01.11.2013, 06:25

kann man besser in der Kürze nicht erklären. perfekt.

maxitrio 
Fragesteller
 01.11.2013, 15:08

Danke :)