Kann eine Immobilie bei Erbgemeinschaft von einem Erben belastet werden?

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Solange die Erben als "Erbengemeinschaft" im Grundbuch eingetragen sind, können sie nur gemeinschaftlich Verfügungen treffen. Die Belastung des Grundstücks ist daher auch nur gemeinsam möglich. Anders sieht die Sache aus, wenn nach Teilung des Nachlasses die Erben als Miteigentümer zu x% oder x/ytel eingetragen werden. Dann kann jeder seinen Miteigentumsanteil belasten, d.h. zur Kreditsicherung verwenden. Nur: Es wird nur selten eine Bank bereit sein, einen bloßen Miteigentumsanteil am Grundstück bzw. eine auf diesen beschränkte Grundschuld als Sicherheit zu akzeptieren, weil das eine etwaige spätere Zwangsverwertung sehr erschweren, meistens sogar praktisch unmöglich machen würde. Können Sie evtl. eine Realteilung z.B. durch Bildung von Wohnungseigentum vornehmen; dann könnte einer der Erben das ihm zugeteilte Wohn-bzw. Teileigentum belasten und die Bank könnte es verwerten.

Ja, der Erbe kann seinen Anteil an der Erbengemeinschaft als Sicherheit für ein Darlehen verpfänden lassen. Hierfütr ist auch nicht die Zustimmung des Miterben erforderlich, da hierbei ja nicht Eigentum der Erbengemeinschaft belastet wird, sondern nur der Anteil an der Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft bleibt bei der Verpfändung auch bestehen.

Das Haus bzw. dein Anteil daran wird bei der Verpfändung nicht weiter belastet, deswegen kann dir eine solche auch mehr oder weniger egal sein. Was ein einzelner Miterbe alleine nicht darf, ist die Überlassung eines Wirtschaftsgut, das der Erbengemeinschaft gehört, zur Sicherheit für ein Darlehen.

Quelle: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/verpfaendung.html


Eine Belastung gemeinschaftlichen Erbes ist nur unter Zustimmung der gesamten Erbengemeinschaft möglich.

ALEMAN2015  28.07.2015, 21:22

ja, aber das war nicht die Frage.

Eine Immobilie zu belasten bedarf der notariellen Beglaubigung. Diese wird nur erteilt wenn die Erbengemeinschaft gemeinsam zustimmt oder einen Vertreter mit Generalvollmacht bestimmt. Diese muss aber auch wiederum notariell beglaubigt sein.

Sicher kann ein Erbe seinen Anteil privatrechtlich als Sicherheit bei einer Bank verpfänden. Das hat aber keine Auswirkung auf die Immobilie. 

Du musst unterscheiden zwischen Belastung (z.B. Verpfändung) des Erbteils und der Belastung der Immobilie. Das sind zwei Paar Schuhe. Belasten kann jeder Erbe seinen Erbteil nach Belieben. Zur Belastung des Grundstücks müssen aber alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich handeln. Ist die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt und jeder Erbe beispielsweise Eigentümer in Bruchteilsgemeinschaft zu 1/2 des Grundstücks, so kann er auch seinen Bruchteil selbstständig belasten.