Kann eine GbR Spenden entgegen nehmen?

4 Antworten

Das ist keine Spende (=steuerrechtlicher Begriff) sondern eine Schenkung - bei einer Schenkung bleiben 20.000 € pro Schenker ohne steuerliche Auswirkung.

Es würde sich nur um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme bei dem Schreiner handeln, wenn eine konkrete Gegenleistung erbracht würde oder eine Zuwendung in unmittelbarem Zusammenhang zu seiner Tätigkeit stehen würde.

Wenn er gelegentlich etwas mit den Kindern werkelt, wäre das aber nicht als Gegenleistung zu sehen, wenn man ihm privat "unter die Arme greift." Auch einen unmittelbaren Zusammenhang zu seiner Tätigkeit kann man hier verneinen.

jenshiller 
Fragesteller
 17.08.2020, 17:48

Ich danke dir und gratuliere, toller Namenspatron...

Aber, hat Montiplex hier nicht den richtigen Gedanken?

Es ist dann eben keine Spende, sondern eine Schenkung.

jenshiller 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:07

Ja und um eben diversen, mögliche, Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, unsere Überlegungen.

Danke

Zinsloses Darlehen könnte eine Lösung sein.

jenshiller 
Fragesteller
 18.06.2020, 17:19

Das hatten wir auch auf dem Schirm, dann kam das Thema:"Drittvergleichbarkeit" auf den Tisch.

Achtung, ich operiere mit Halbwissen :-(

lesterb42  18.06.2020, 17:21
@jenshiller
Drittvergleichbarkeit

Spielt keine Rolle, weil es keine Gegenleistung gibt. Schenkungssteuerrechlich werdet ihr ja wohl unter den Freibeträgen bleiben und das Darlehen kann natürlich auch direkt und privat an den oder die Inhaber vergeben werden.

jenshiller 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:06
@lesterb42

Oh,

das klingt gut. Die Freigrenzen suche ich mir raus, danke sehr.

Dies werden wir überdenken, wenngleich ich eine Rückzahlung....nicht so favorisiere.

lesterb42  18.06.2020, 19:45
@jenshiller

Musst du nicht suchen. Die Freibeträge sind 20.000 €/Person und hier käme nur die Höhe der entgangen Zinsen als Schenkung in Betracht.

Montiplex  18.06.2020, 19:27

Jup, ein Darlehen wäre denke ich eine gute Alternative.

jenshiller 
Fragesteller
 17.08.2020, 17:50
@Montiplex

Danke sehr.

Eine Spendenbescheinigung kann nur ein gemeinnütziger Verein bzw Organisation ausstellen (nicht mal ein Stammtisch-Verein). Alle anderen können nur Schenkungen entgegennehmen, die dann natürlich als Einkommen gewertet werden

1strabag  18.06.2020, 17:30

Warum sollte das Einkommen sein?
Ohne Gegenleistung wohl kaum....

jenshiller 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:05
@1strabag

Mit meinem Halbwissen muss ich zustimmen, wirklich Halbwissen.

Daher meine Frage.

Danke

Montiplex  18.06.2020, 19:25
@1strabag

Eine Schenkung an einem Unternehmer ist eine ganz klassische Einnahme, es ist dabei völlig egal ob es sich um eine Einnahme mit einer Gegenleistung handelt oder nicht. Der § 8 (1) EStG trifft hier keine Unterscheidung, da diese Schenkung ihm definitiv im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zugeflossen ist.

jenshiller 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:05

Ich danke dir