Kann ein Bürger aus dem Kosovo mit Fiktionsbescheinigung Hartz IV beantragen

2 Antworten

Bei Personen, die eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG vorlegen, ist zunächst zu ermitteln, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie bis dahin hatten, bzw. was der angestrebte Aufenthaltstitel ist. Nach erfolgter Ermittlung kann bei 201.22 nachgefragt werden, ob die Person dem Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 unterfällt. 

https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_Sozi_Wpt/___23_Abs__3_-_Sozialhilfe_fuer_Auslaender_Stand_02-2017.pdf