Kann ein Bürger aus dem Kosovo mit Fiktionsbescheinigung Hartz IV beantragen
Der Bürger lebt seit 22 jahren in Deutschland
2 Antworten
Mit einer Fiktionsbescheinigung ist man als Bürger doch legal in Deutschland. Als Bürger kann man mit einer Fiktionsbescheinigung ebenfalls einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Ob dieser Antrag bewilligt wird, hängt von vielen anderen Faktoren ab, vgl. hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Grundsicherung-Nav.html
Bei Personen, die eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG vorlegen, ist zunächst zu ermitteln, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie bis dahin hatten, bzw. was der angestrebte Aufenthaltstitel ist. Nach erfolgter Ermittlung kann bei 201.22 nachgefragt werden, ob die Person dem Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 unterfällt.