Dürfen Hartz-IV-Empfänger Ausländer heiraten?

11 Antworten

Grundsaetzlich kann und wird dir das Jobcenter nicht vorschreiben koennen, wann und wen du heiraten willst. Das ist deine Privatsache. Die Kosten fuer die Hochzeit sind natuerlich auch deine/eure Sache.

Allerdings ist es so, dass nach der Heirat dann dein Ehemann in erster Linie fuer deinen Unterhalt zustaendig ist, hat er daher ein ausreichendes Einkommen, dann gibt es kein H4 mehr fuer dich.

Grundsätzlich kannst du eine/n ausländische/n "NICHT-EU-BÜRGER" in Deutschland heiraten und hier mit ihr/ihm leben, so wie ich es auch als Arbeitsloser ( ALG II-Empfänger) inzwischen tue. Welche Papiere die/derjenige benötigt erfährst du auf dem Standesamt.

Unser Beispiel: Einreise meiner zukünftigen Ehefrau am 07.01.2016 mit Touristenvisum aus Bosnien ( Stempel im Pass). Sie hatte bereits alle nötigen Papiere dabei ( ist von Land zu Land unterschiedlich).

Beantragung der Eheschließung dort und Abgabe aller Unterlagen. In unserem Fall musste das OLG die Ehefähigkeits-Bescheinigung ausstellen, da Bosnien diese nicht ausstellt. Wartezeit ca. 3 Monate. Natürlich musste meine Braut vor Ablauf des Visum´s ( 3 Monate) wieder nach Bosnien zurück reisen.

Mitteilung des Standesamtes an mich ca. Anfang April, der Heiratstermin kann festgelegt werden. Dieser muss innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum  vom OLG erfolgen. Also muss berücksichtigt werden, dass das nun zu beantragende " nationale Visum" Einreise zur Eheschließung bearbeitungstechnisch auch wieder Zeit in Anspruch nimmt ( 12 Wochen Zeit lassen)!

Hochzeitstermin haben wir dann für den 08.07.16 festgelegt. Diese Unterlagen plus persönlicher Einladung an mein Braut geschickt, die muss damit zur Botschaft in Sarajevo. Achtung!!!!!!! Termine konnten nur über´s Internet vereinbart werden, also rechtzeitig vorher ( min 10 Wochen eher) dort schon einen Termin klar machen für die Abgabe des Antrages und Unterlagen! Die oder derjenige wird dort auch auf seine / ihre Deutschkenntnisse geprüft, also eine ein Zettel vom Goethe-Institut nützt nichts, wenn sie / er kein Wort deutsch versteht und auch nicht erklären kann, wie und wo ihr euch kennen lerntet. Einreise sollte am 05.07 erfolgen. Der Antrag wurde dann an die Ausländerbehörde meiner Heimatstadt geschickt und ich einen Termin bekam.

Dem Antrag wurde satt gegeben unter der Bedingung, dass für die Zeit von der Einreise bis zur Eheschließung ( 05.07 - 08.07 ) eine VE=Verpflichtungserklärung abgegeben wird die regelt, wer in diesen Tagen für die Braut sorgt ( Wohnraum, Essen, Krankenversicherung, eventuell sogar Kosten für Abschiebung)!

Da ich als ALG  II Empfänger kein Vermögen habe, hat meine Braut auf ihrem in Deutschland geführten Konto eine Summe nachgewiesen ( ca. 1500,- EURO ) plus Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland, womit der Sachbearbeiter zufrieden war. Die VE  habe ich also ohne Vermögen oder Einkünfte positiv erteilen können  -  diesbezüglich ging es lediglich um den Wohnraum.

Die VE kann auch jeder andere erteilen, Opa, Oma, Mutti, Papa, Freund, Bekannter. Es geht darin nämlich nur um die Zeit des Aufenthaltes bis zur Eheschließung!!!!!!

Gleich am Tag nach der Eheschließung bekam meine Braut von der Ausländerbehörde den unbefristeten Aufenthaltstitel.

Nach der Eheschließung gilt insbesondere das GG= Grundgesetz, wonach Ehe und Familie in besonderem Maße zu schützen ist! Das heißt, dir als deutschem Staatsbürger kann  -  unabhängig von deinem Einkommen  -  niemand verwehren, in Deutschland mit deiner Frau zu leben, es sei denn, es ist zumutbar, dass wie in meinem Fall mir zugemutet werden kann, in Bosnien mit ihr zu leben.

Das sagt man dir selbstverständlich im Jobcenter nicht.

Missgigi  08.03.2017, 09:37

Hallo

 ich habe deinen Beitrag gelesen.

ich habe auch einen Mann aus den Ausland kennen gelernt.

wir wollen heiraten in Deutschland.

Ich bin Harz4 Empfänger und er hat im Ausland zwar Arbeit und hat studiert.

Aber wenn er mich heiratet will er auch hier bleiben.

da er aber hier nicht gleich Arbeit hat, steht ihn dann ab den Tag der Heirat auch Sozialleistungen zu und gehört er zur Bedarfsgemeinschaft?

Danke für eine Antwort.


fifififi29  23.04.2018, 21:47

Hallo Wolfinando62,

schön so eine Ausführliche Antwort zu lesen. Ich stehe vor einer ähnlichen Aufgabe. Mein Verlobter ist Marokkaner und ich bin Britin mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland. Ich lebe schon über 25 Jahre in Deutschland.

Ich bin Hartz 4 Empfängerin und möchte meinen Verlobten gern nach Deutschland bringen. Mein Tochter geht hier zur Schule und ihr Vater lebt hier. Es steht also ausser Frage das wir Deutschland als Lebensraum wählen.

Er war Student, ist es aber seit 8 Monaten nicht mehr. Sein Vater ist gestorben und er hat das Studium abgebrochen um seiner Mutter zu helfen. Sie hat 3 kleine Kinder und er hilft wo er kann. Da ihr Job mehr zahlt, als das was er als Gelegenheitsmodel neben dem Studium verdient hat, versorgt er überwiegend die Kinder, während sie das Einkommen hat.

Ich kann ihn, wenn ich das richtig verstanden habe, NICHT hierher einladen und eine Verpflichtungserklärung abgeben, als Hartz 4 Empfängerin.

Meine FRAGE also, wie ist Deine Frau denn das erste Mal nach Deutschland eingereist? Du erwähntest ein Visum? Das hat mein Verlobter schon versucht zu bekommen, doch als jemand mit so geringem Einkommen, hat er keins bekommen. War es Deiner Frau als Bosnierin einfach dort ein Visum zu bekommen oder was waren die Bedingungen?

Kannst Du helfen? Ich wäre überaus dankbar für die Auskunft die Du geben kannst.

Fii

DerHans  30.04.2018, 11:48

Das ist der typische Fall, dass eine Einreise ins deutsche Sozialsystem trotzdem ERSCHLICHEN wird. Hoffentlich bekommt ihr bald einen Haufen Kinder sonst musst du ja doch irgend wann mal arbeiten gehen.

wolfinando62  30.04.2018, 16:03
@DerHans

Von Erschleichen kann keine Rede sein. Hier geht es lediglich um die deutschen Gesetze ( deutsches Recht) und nicht um emotionsgeladenes Dummgeblubbere. Ich bin inzwischen 64 Jahre alt und habe 35 Jahre als Angestellter gearbeitet. Mir muss also niemand solch einen Schwachsinn unterstellen.

Du musst auch nicht nachweisen, dass du für deinen Mann aufkommen kannst. Es kann ja sein, dass er selbst das viel besser kann ( Vermögen nachweisbar) oder ein Bekannter, Freund, Familienmitglied gibt diese Verpflichtungserklärung ab.

Nach der Eheschließung spielt es ohnehin keine Rolle, da dann das Grundgesetz gilt, wonach die Ehe in Deutschland besonderen Schutz genießt. 

Völlig egal, ob du ALG II  bekommst oder Multi bist!!!!! Es ist ein Grundrecht  -  unabhängig von deinem Einkommen, in Deutschland mit deiner Ehefrau zu leben

Es irritiert mich, dass Sie sich als Empfänger bezeichnen. Ihr Geschlecht sowie Alter und Nationalität müsste man kennen.

Für HartzIV-Empfänger/innen gelten wie für alle vom Alter her heiratsfähigen Heteros keine Heiratseinschränkungen, schon gar keine Eheverbote, auch nicht mit Ausländern oder Ausländerinnen.

Ich glaube auch kaum das es große Probleme Gibt, zudem seid ihr ja vor kurzem noch beide berufstätig gewesen und bei ihnen kommt nicht der Anschein das sie keinen Job mehr finden (gehe ich von aus). Daher sollte das ganze kein Problem sein.