Kann der Vermieter die Hundehaltung grundlos verbieten?

8 Antworten

So aus dem Netze:

Der Vermieter muss einem Hund in der Wohnung dann zustimmen, wenn der Mieter ihn absolut und objektiv benötigt. Eine Pflicht zur Zustimmung besteht daher bei einem Blindenhund. Für einen Wachhund gilt diese Pflicht nur, wenn er bei einsamer Ortslage notwendig wird.

Hundehaltung Vermieter verbietet Hund – Gericht gibt Mietern recht. Verbietet der Vermieter einen Hund, dann muss er dafür mehr als allgemeine Befürchtungen vorbringen. Die Hundehaltung in einer Mietwohnung darf er nur ablehnen, wenn konkrete und schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.06.03.2019

Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen. Der Vermieter darf die Hundehaltung aber einschränken. Die Größe des Hundes oder Gefährlichkeit des Tieres dürfen dabei eine Rolle spielen.10.11.2020

Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Haltung von Kleintieren in der Wohnung. Darunter werden alle Haustiere gefasst, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können.12.10.2019

Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen?

bis zu 5 Tage im Monat, aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei einer als gefährlich eingestuften Hunderasse könnten Gerichte dies im Streitfall auch als generell unzulässig sehen.

https://www.mieterschutzbund-berlin.de/hundehaltung.html

Woher ich das weiß:Recherche
DFragende 
Fragesteller
 12.02.2021, 23:58

Vielen Dank für deinen Beitrag. Da wird es interessant ob die Begründung mit der Allergie so haltbar ist, wenn der Vermieter einige Kilometer weit weg wohnt.

Wenn in deinem Mietvertrag steht keine Haustiere ist das eine Vereinbarung, auf der dier Vermieter bestehen kann.

HansImGlueck178  12.02.2021, 22:34

Das ist tatsächlich falsch, solche pauschalen Vereinbarungen sind unwirksam.

Also die Begründung, dass der Vermieter eine Allergie hat, wohnt aber 30 km entfernt, ist eine lächerliche Begründung.

Aber: Der Vermieter hat das Recht eine Hundehaltung zu verbieten - ohne jegliche Begründung. Die meisten Vermieter haben bereits im Mietvertrag einen entsprechenden Vermerk festgehalten.

Ist im Mietvertrag nichts vermerkt, MUSS vor der Anschaffung des Hundes um Erlaubnis gefragt werden. Erlaubt es der Vermieter, sollte man sich das schriftlich geben lassen, eine mündliche Zusage wäre in diesem Fall nur eine Duldung, die er zu jeder Zeit - unter Angaben von nachvollziehbaren Gründen (z. B. ständig lautes Bellen, verschmutztes Treppenhaus durch Haare, Verschmutzung durch Kot im direkten Umfeld des Hauses) zurückziehen kann.

Sollte man bereits dort im Haus wohnen und im Nachhinein einen Hund "benötigen" (durch Erkrankungen bzw. Behinderungen) ist es nicht so einfach für den Vermieter, es zu verbieten. In diesem Fall wäre es natürlich gut entsprechende Arztberichte zu besitzen. Trotzdem kann der Vermieter, hat er kein Einsehen und geht es vor Gericht, natürlich auch dann einen anderen Grund vorschieben, um den späteren oder bereits Hundebesitzer los zu werden.

Lange Rede kurzer Sinn: Am idealsten ist es, wenn es bereits im Mietvertrag geklärt ist, oder eine spätere, schriftliche Erlaubnis vor der Anschaffung zu erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Naja es ist sein Haus und auch seine Regeln in gewisser Weise. Wenn vorher im Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind, dann ist das so. Nachträglich kann er das, meines wissens nach, aber nicht einfach so verbieten. Man muss auch bedenken, dass Hunde und Katzen beispielsweise die Böden mit ihren Krallen auf Dauer kaputt machen, da hat der Vermieter wahrscheinlich einfach keinen Bock drauf.

albatros  13.02.2021, 03:32
Wenn vorher im Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind, dann ist das so.

Das Verbot wäre unwirksam.

Sein Haus=seine Regeln.

Nur das muss von Anfang an so sein. Wird er Hunde nachträglich verbieten, dann wird das schon schwieriger.