Kann der Pfarrer eine kirchliche Hochzeit verweigern weil ich geschieden bin?
Ich bin seit über 10 Jahren geschieden, wir haben damals nur standesamtlich geheiratet. Vorher bin ich aber aus der katholischen Kirche ausgetreten. Vor 5 Monaten sagte uns der Pfarrer es gäbe keine Probleme kirchlich zu heiraten. Standesamtlich sind wir seit 6 Wochen verheiratet und unser Sohn sollte bei der Trauung auch kathl. getauft werden. Vor ein paar Tagen verweigerte uns der Pfarrer die kath. Trauung mit der Begründung, falls mein damaliger Mann auch schon aus der Kirche ausgetreten war, ginge es nicht mit der Kath. Trauung. Alles ist bestellt, die einladungen sind raus, großes Problem. Würde es was nützen wenn ich kurzfristig wieder in die Kirche eintreten würde? Mein Mann ist auch kath. Religionslehrer.
7 Antworten
Was der Pfarrer sagt, ist leider richtig.
In der Katholischen Kirche gibt es die "Formpflicht", nach der ein Katholik vor mindestens einem Pfarrer plus zwei Zeugen heiraten müssen. Wer nicht katholisch ist, bei dem findet diese kirchenrechtliche Regelung keine Anwendung. Da ihr beide zur Zeit der Eheschließung ausgetreten wart, wart ihr an diese Regelung nicht gebunden, habt also am Standesamt aus kirchlicher Sicht gültig geheiratet. Da ihr beide getauft seid, ist die Ehe sakramental und damit unauflöslich.
Und: nein, es würde nichts nützen, wenn du wieder in die Kirche eintreten würdest, auch nicht wenn beide wieder einträten.
Das einzige, was ihr machen könnt, ist, einen Ehenichtigkeitsprozess anzustreben. Dazu nehmt ihr am besten nochmal Rücksprache mit eurem Pfarrer. Aber mit einer Hochzeit in einigen Wochen/Monaten ist da wahrscheinlich nicht zu rechnen.
ihr habt euch standesamtlich trauen lassen und seit somit automatisch auch kirchlich verheiratet so lautet das Kirchenrecht. Wenn ihr Glück habt kann die erste Ehe anuliert werden aber das kann bis 8 Monate dauern!
Was das Zustandekommen einer ggf. sakr. Ehe vor dem Standesbeamten betrifft: Ja, das gilt auch für Getaufte, die die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung erfüllen, sich der Sakramentalität der Ehe aber gar nicht bewußt sind. Für die meisten solcher Ehen spielt das auch keine praktische Rolle, es wird erst relevant, wenn einer der beiden den Rechtsbereich der Kath. Kirche berührt. Dann ist eben im Sinne des vorgenannten Prinzips zunächst zu prüfen, ob ein trennendes Ehehindernis (bestehendes Eheband) vorliegt oder nicht. Katholiken können nur deswegen nicht gültig und sakramental auf dem Standesamt heiraten, weil sie an eine bestimmte äußere Form gebunden sind (Formpflicht). Mit Dispens (entspr. Entbindung) können übrigens auch Katholiken am Standesamt gültig sakramental heiraten!
interessant, aber die Wenigsten sind sich wohl dessen bewußt.
danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
bitte bitte
Um alles SCHNELLSTENS zu regeln... Am besten ja.... VIel Spaß bei Euren Feierlichkeiten.
Ja, kann er.
Wende Dich mal an das zuständige Kirchenamt.
Wiur haben mal einen ähnlichen Blödsinn erlebt und als wir uns an die nächsthöhere Insanz (nicht gleich ganz oben ;-)) wandten, da klappte es plötzlich mit unserem Vorhaben.
Mich empört diese Frage etwas. Du bist aus der Kirche ausgetreten, wieso solltest du jetzt dann kirchlich getraut werden? Die Begründung des Pfarrers ist zwar etwas komisch, aber mal ernsthaft, wieso willst du von einer Institution getraut werden, von der du anscheinend nichts hältst? Bzw getraut seid ihr ja schon, es geht ja nur noch um den kirchlichen Segen.
Mal eben kurzfristig eintreten? Wozu? Nur des Segens wegen? Sorry, das halte ich persönlich für grundverkehrt. Wenn du eintrittst, dann aus Überzeugung und nicht "weil's grad nötig ist". Das ist doch dann einfach nicht ehrlich gemeint...
die Regelung ist so. Ehen einer anderen Religion werden als gültig im Sinn der katholischen Kirche anerkannt. d.h. heiraten ein Katholik eine Person, die nicht in einer Kirche ist, keine gültige Ehe, heiraten 2 Ausgetretene, oder 2 Menschen, die keiner Kirche angehören standesamtlich, dann ist das eine gültige Ehe.
Murmel14 und ihr damaliger Partner waren beide nicht in einer Kirche, daher gleiche "Religionsgemeinschaft" daher im katholischen Sinn gültige Ehe.
Meine Freundin hatte vor Jahren das selbe Problem.
das Sakrament der kirchlichen Trauung beginnt ab dem Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung. Damit seit ihr unfreiwillig automatisch kirchlich verheiratet!