Kann Arbeitsvertrag nach 20 Jahren geändert werden?

5 Antworten

Das ist ein schwieriges Kapitel - Arbeitgeber können tatsächlich auch noch nach x Jahren einen Vertrag ändern. Lehnt ein Mitarbeiter einen solchen Änderungsvertrag ab, kann er gekündigt werden

Lewi15613 
Fragesteller
 19.12.2017, 22:35

Dankeschön, steht das irgendwo gesetzlich geregelt, dass der Vertrag geändert werden darf

Midgarden  19.12.2017, 22:41
@Lewi15613

Das ergibt sich aus der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte - ein Änderungsvertrag ist quasi nur das Angebot zur Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen ...

Am besten mit Betriebsrat oder Gewerkschaft Verbindung aufnehmen, da jeder Einzelfall genau überprüft werden muß

Nein, der Arbeitgeber hat rechtlich keine Möglichkeit dich zu zwingen eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen. Du hast bereits einen Arbeitsvertrag und aus diesem ergeben sich deine Rechte und Pflichten. Wenn du den neuen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet ist, kann der Arbeitgeber nichts machen, außer den Versuch unternehmen psychisch etwas Druck auszuüben. Insoweit würde ich vielleicht auch mit dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen.

Ob in der Konstellationen eine Änderungskündigung wirksam wäre, die hier auch angesprochen worden ist, bezweifle ich. Da eine solche aber nicht im Raum steht, macht es auch nicht viel Sinn insoweit detailliert auf diese Problematik einzugehen.

In jedem Fall rate ich immer offen auf den Arbeitgeber zu zugehen und die Dinge in einem offenen und klärenden Gespräch zu regeln. Unabhängig von der rechtlichen Frage gibt es ja auch vielleicht eine Lösung in der Mitte?

johnnymcmuff  20.12.2017, 14:49

In jedem Fall rate ich immer offen auf den Arbeitgeber zu zugehen und die Dinge in einem offenen und klärenden Gespräch zu regeln. Unabhängig von der rechtlichen Frage gibt es ja auch vielleicht eine Lösung in der Mitte?

Eine Lösung in der Mitte?

So ein großer Arbeitgeber weiß genau, dass das nicht richtig ist und macht es trotzdem.

Er hätte vorher mit dem Mitarbeiter sprechen und sich einigen können.

Normalerweise rate ich auch dazu das man das Gespräch sucht, aber wenn der Arbeitgeber versucht mich vor vollendeten Tatsachen zu stellen, dann gibt es Kontra.

Den besten Vorschlag meiner Meinung nach hat Hexle2 gemacht, das man unter Vorbehalt annehmen soll.

Robert Mudter  20.12.2017, 15:15

Hexle2 hat immer sehr gute Beiträge. Im Moment geht es jedoch noch gar nicht um eine Änderungskündigung. Zurzeit gibt es noch nichts was unter Vorbehalt angenommen werden kann. Wenn der Vertrag unterschrieben ist ist der unterschrieben. Der Zusatz unter Vorbehalt oder ähnliches ist rechtlich unwirksam. Eine Annahme unter Vorbehalt ist eben nur bei einer Änderungskündigung möglich und eine solche ist noch gar nicht ausgesprochen. Natürlich lässt sich auch der Standpunkt vertreten, hier immer contra zu geben. Letztendlich auch eine Frage der Unternehmensgröße, der persönlichen Veranlagung und natürlich auch der konkreten Arbeits- und Lebenssituation. All das kennen wir nicht.Von daher gibt es zurzeit nur 2 Optionen: unterschreiben oder nicht unterschreiben. Auf keinen Fall mit der Annahme unter Vorbehalt verwechseln, dies betrifft rechtlich eine ganz andere Situation

Einen Vertrag kann man jederzeit einvernehmlich ändern - wenn der ArbG die Vertragsänderung wünscht, dann kann man sich damit einverstanden erklären oder auch nicht; wenn der Änderungswunsch durch den ArbN abgelehnt wird, kann es zur Änderungskündigung seitens des ArbG kommen - nun muß der ArbN aufpassen, wie er darauf reagiert - wer falsch handelt, kann den Arbeitsplatz verlieren - es sollte dann unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden.

Einseitig kann ein Vertrag nicht geändert werden.

https://www.gehalt.de/arbeit/arbeitsvertrag/vertragsaenderung

Schau auch mal hier rein:

https://tipps.jobs.de/ihr-recht-im-job-alles-neu-macht-der-mai-vertragsanderungen/

Du solltest Dir fachlichen Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft oder Betriebsrat holen.

Lewi15613 
Fragesteller
 20.12.2017, 07:13

Vielen Dank für Ihre

Der Vertrag kann nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden.

Du musst nicht unterschreiben. Dann stehst du aber wahrscheinlich auf der Abschussliste.

Wenn du meinst der neue Vertrag sei zu deinem Nachtei, Versuch was für dich auszuhandeln, das das ausgleicht.