Arbeitgeber plant von 3 Schichtsystem zu 2 Schichtsystem zu wechseln,rechtens?

1 Antwort

Ja, das darf er, das ist eine rein betriebliche Entscheidung. Andersrum, für die Einführung einer Nachtschicht und für den Wechsel von Normalschicht-Mitarbeiter auf Vollkontinuierliche Wechselschicht braucht Dein Arbeitgeber laut Betriebsverfassungsgesetz die Zustimmung des Betriebsrats.

Ich weiß schon, dass Leute, die Schicht arbeiten und damit gutes Geld verdienen, das anders sehen. Aber der Gesetzgeber hat die vorgeschriebenen Schichtzulagen nicht als normales höheren Einkommen gedacht, auf welches Du auch für die Zukunft einen Anspruch hast, sondern als Ausgleich für die höhere gesundheitliche Belastung durch die Schichtarbeit.

Aus dem gleichen Grund muss ein Unternehmer, der seine Leute in Schicht arbeiten lassen will, eine besondere Erlaubnis nach Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen, und er braucht ganz besondere Gründe dafür.

Keine Schichtarbeit (zumindest keine Nachtschichten, keine Sonn- und Feiertagsarbeit) = keine erhöhten Belastungen = keine Notwendigkeit für Schichtzulagen. Dem Gesetzgeber ist das so am liebsten.