Käufer meldet Auto nicht um ...
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft das noch angemeldet ist und mir versichern lassen, dass es innerhalb von 3 Tagen umgemeldet bzw. abgemeldet wird. Jetzt ist es so, dass der Käufer das einfach nicht macht. Ich habe die Adresse, die angegeben war besucht und habe dort jemanden angetroffen, der von tuten und blasen keine Ahnung hat, und die angegebene Telefonnummer existiert nicht. Laut arbeitskollegen von mir fährt mein Auto manchmal in einer Stadt 15km von hier herum.
So nun kann ich einen Anwalt einschalten etc., aber völlig ohne Kontaktangaben werde ich vlt. eine zwangsstillegung erzwingen können, allerdings können ja die Kennzeichen nicht entstempelt werden wenn kein Mensch weiß wo das Auto steht.
Aber es kann doch nicht sein, dass der Typ bis zum Sankt Nimemrleinstag mit meinen Nummern (wenn auch abgemeldet, sieht man ja nicht, stempel bleiben ja drauf) herumfährt. Kann ich da etwas tun, wie zb. den Wagen zur Fahndung ausschreiben lassen?
9 Antworten
Bei dem Straßenverkehrsamt/ Zulassungsstelle sind Deine Daten gespeichert. Du brauchst nur dort hingehen, den Kaufvertrag und Personalausweis (wäre auch von Vorteil, wenn Kopien, des Scheines und/oder Briefes vorhanden wären) vorlegen und Dein Auto wird abgemeldet. Auch der Versicherung muss Du die Zwangsabmeldung mitteilen, besser wäre noch, die Abmeldung bei der Versicherung dem Straßenverkehrsamt vorzulegen. Der Käufer macht sich dann strafbar, wenn dieser entgegen der Abmachung das Auto auf Deinen Namen weiter im Straßenverkehr benutzt, außerdem, dies ohne Versicherungsschutz tut. Du solltest diese Wege umgehend erledigen, denn auch Du haftest ansonsten für Schäden, die durch den derzeitigen Kraftfahrzeugführer verursacht werden, wenn Du es unterlässt entsprechende Maßnahmen hinsichtlich einer Abmeldung zu ergreifen und dies dem Strassenverkehrsamt in keinem Fall mitteilst, dass das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, was im Regelfall automatisch nach einem Verkauf erfolgt, da das Fahrzeug durch den neuen Besitzer abgemeldet wird. Normalerweise wird durch die Versicherung das Ende des Versicherungsschutzes dem Strassenverkehrsamt mitgeteilt, nur vergeht auch manches Mal mehr Zeit darüber, als Dir vielleicht gut tut. Solltest Du der Versicherung kein Ende des Vertrages mitgeteilt haben, hole dies sofort nach. Dies ist mehr als wichtig, weil Deine Versicherung im Schadensfall einen großen Teil einer Schadenssumme auf Dich abwälzen würde und dabei im Recht wäre.
Liebe Grüße
Tja wenn du nichts machst, dann fährt der Typ munter weiter mit deiner Schadenfreiheitsklasse und du bekommst Schwierigkeiten, wenn du ein anderes Fahrzeug zulassen und versichern möchtest. Baut der Typ einen Unfall und ist schuld, wirst du hochgestuft. So etwas sollte man wissen und beachten bevor man ein Auto verkauft.
Anwalt dauert zu lange, geh mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und laß das Fahrzeug abmelden. Teile deiner Versicherung mit Kaufvertragskopie mit, daß dieses Fahrzeug verkauft wurde. Dann ziehen sie die eVB ein.
Wer den Käufer nicht anhand eines Personalausweises überprüft und einen vernünftigen Kaufvertrag abschließt, hat irgendwo selbst Schuld...
Wenn du einen Vertrag mit dem richtigen Käufer (korrekte Personalien) und Datum drauf hast, reicht das hingegen als Nachweis völlig aus. Selbst wenn der Käufer in der Zwischenzeit drei Ferraris zusammenfaltet...
Hingehen und Kennzeichen abschrauben ist der völlig falsche Weg. Und Zulassungsstelle wie Kfz-Versicherung sollten schon längst über den Verkauf informiert sein, falls nicht, dringendst nachholen.
Ruf doch mal bei der Zulassungstelle an, evtl. geht es das du da mit dem Kaufvertrag und deinem Perso vorbei gehst und die dann das Fahrzeug sofort stilllegen. Den Schrieb schickst du dann (nachdem du dir eine Kopie gemacht hast) an deine Versicherung. Wenn das alles funktioniert hat bist du raus aus der Nummer.
Hast du es denn abgemeldet? Wie auch immer. Du musst das bei der Zulassungsstelle und vor allem auch deiner Versicherung anzeigen.