Auto privat verkauft aber nicht abgemeldet. Wie soll man es regeln?

5 Antworten

Es gibt bei den Standardkaufverträgen von autoscout etc. ein Formular für die Benachrichtigung der Zulassungsstelle; typischerweise wird das gleich mit ausgedruckt.

Darin werden die genauen Daten des Käufers und der genaue Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs eingetragen; das faxt Du dann unmittelbar an die für Dich zuständige Zulassungsstelle und sicherheitshalber noch an Deine Kfz-Versicherung, und dann bist Du safe.

Aus diesem Grund übergibt man üblicherweise keine angemeldeten Fahrzeuge. 

Wenn der neue Eigentümer geblitzt wird, ist das nicht weiter tragisch. Über den Kaufvertrag und die Übergabe kannst du nachweisen, dass du nicht gefahren bist. Damit wärst du aus der Sache raus. 

Was aber, wenn der Käufer mit deiner Versicherung einen Unfall baut? Dann ist dein Schadenfreiheitsrabatt futsch. Wenn der Käufer bei deiner Versicherung nicht als Fahrer gemeldet ist, wird die Versicherung sich erst mal an dich halten und die Vertragsstrafe kassieren. 

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand übergibst. 

mehmetbabo 
Fragesteller
 28.04.2016, 00:24

Okay danke erstmal für die schnelle Antwort.

Also soll er das Auto so schnell wie möglich abmelden bzw ummelden, stimmts?

bronkhorst  28.04.2016, 11:18

...und das stimmt eben NICHT.

Siehe: http://www.verivox.de/presse/privater-autoverkauf-kfz-versicherung-geht-auf-den-neuen-besitzer-ueber-92532.aspx

Wegen solcher Panikmacher werden Gebrauchtwagenkäufer ohne Grund gezwungen, mit sperrigen Nummernschildern durch die Gegend zu fahren, die der Welt signalisieren "Dieser Mensch hat vermutlich einen größeren Geldbetrag bei sich."

Wenn man den Verkauf umgehend mit der Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle anzeigt (am besten Kopie an die eigene Versicherung) ist man raus aus der Sache.

Am besten fährst Du mit dem Käufer zu deiner Zulassungsstelle meldest dein Auto ab und übergibst Ihm die Papiere. Damit kann er sich ein Überführungskennzeichen (5 Tage gültig) anfertigen lassen und das Auto zu seinem Wohnort überführen und anmelden und Du bist auf der sicheren Seite. Du kannst dich aber auch bei deiner Versicherung erkundigen wie Du es an richtigsten machst, damit Du keine Probleme bekommst.

NoAnderstand  06.05.2016, 12:21

bei der Versicherung auch den Namen und Anschrift des Käufers nennen

.

Niemals - also wirklich niemals, ein Auto angemeldet verkaufen und übergeben.

Besonders dann nicht, wenn der Käufer nicht akzentfrei deutsch spricht.

Du wirst nicht mehr froh, wenn sich Dein Fahrzeug  bereits im Ausland befindet und du es zwangsweise abmelden musst, weil Dir weiterhin die Versicherungs und Steuerzahlungen ins Haus flattern.

Du findest im Netz sicherlich genug Beispiele, wie dort auch fingierte Unfälle mit verursacht werden.

Wenn der Käufer nicht allzuweit wohnt, würd ich es ihm auf den Hof fahren und die Schilder abschrauben und nach Hause fahren

.

Nochmals: niemals

NoAnderstand  06.05.2016, 12:20

ich bin ein "gebrantes Kind" - Vertrauen mißbraucht und mit den Papieren (ich melde morgen um, bla, bla) ab ins Ausland...

hat mich noch ein Jahr Versicherung und Steuer gekostet. ausser den mitleidigen Lächeln ...wie kann man denn so was tun? :-(

An deiner Stelle würde ich verlangen dass der Käufer das Auto Umfeldes bevor er dass Auto mitnimmt.Aber erst nachdem er dir das Geld gegeben hat.

Denn der Versicherung interessiert es nicht was im Kaufvertrag steht.Wenn der Unfall baut muss deine Versicherung den Schaden übernehmen und bei dir geht die Versicherung hoch.

Selbst gerichtlich kämst du nicht weiter egal was ihr in der m Kaufvertrag geschrieben habt