Auto Privat verkauft, der Käufer will mich anzeigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist im Recht und musst für nichts aufkommen. Die üblichen Kaufverträge von mobile.de, Autoscout 24 DE oder ADAC schließen beim Privatverkauf eine Mängelhaftung bzw Gewährleistung des Verkäufers aus.

Wenn er das Inserat schon nicht richtig liest und so etwas, was ihm offensichtlich wichtig ist, wie den TÜV überliest, dann den Wagen nicht richtig besichtigt oder wenigstens in eine Werkstatt bringt, um in checken zu lassen, ist das sein Versäumnis und sein Problem. Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht auf einen Rückkauf einlassen. Ich würde sagen, die Sache ist gegessen und wenn er jetzt die Welle macht, lässt du das auf seine Kosten über einen Anwalt laufen, das kannst du ohne Probleme machen, wenn du ehrlich nichts verschwiegen hast.

Das ist leider immer häufiger heutzutage das Problem, dass irgendwelche hinterlistige Käufer versuchen dem Verkäufer hinterher irgendwie noch Geld ab zu ringen oder den Kaufpreis im Nachhinein zu drücken. Lass dich da nicht ins Bockshorn jagen.

Mikefs 
Fragesteller
 29.10.2021, 15:05

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Jetzt sagt er das, dass Auto sehr viele Mängel hat.

man kann viel erzählen, dient zur Einschüchterung

Danach hab ich ihm Angeboten das Auto im gleichen Preis zurückzukaufen + die Spritkosten zu übernehmen.

wieso, hast du irgendwelche dir bekannten Vorschäden nicht im Kaufvertrag niedergeschrieben ...

Der Käufer hat dies erst beim besichtigen bemerkt obwohl es im Inserat bei den Bildern gelistet war

er hat trotzdem gekauft - es ist sein Wagen

Er hat meine Kennzeichen mitgenommen das nur einmal fahren muss.
Wir haben den Mobile Kaufvertrag benutzt mit Zusatzvereinbarung das er das Auto binnen einer Woche abmelden muss und falls ein Schaden passiert, das er dafür aufkommt.

ganz dummer Fehler; der Kaufvertrag wurde nicht mit Datum, Uhrzeit - beide Unterschriften versehen und der Zulassungsstelle, sowie Versicherung zugesendet.

Er wollte auch anfangs nicht seine Personalnummer eintragen. Die Personalnummer die er eingetragen hat im Kaufvertrag war wahrscheinlich Falsch.

hast du einen Beweis dafür

sollst du jetzt die Mängel beheben lassen und dafür zahlen?

da wärst schön blöd

Wenn im Kaufvertrag steht, dass er für Schäden aufkommen muss, dann kann er toben wie er will. Nur wenn er Nachweisen kann, dass diese Mängel vorher da waren, nicht von ihm verursacht wurden und arglistig verschwiegen wurden, musst du für die Kosten aufkommen

Es war doch alles notiert im Kaufvertrag, dann kann er nichts machen.

Dazu kann man schwer was sagen, denn da müßte man den Verkaufsvertrag kennen. Der ist wesentlich für die Rechtsfrage