Jobcenter will Bedarfsgemeinschaft zu 100% sanktionieren. Geht das?

10 Antworten

Das geht auf KEINEN Fall! Schon gar nicht gegen die ganze BG! Nur Du kannst sanktioniert werden (100%, aber nur,wenn Du einen ZUMUTBAREN Job abgelehnt hast) Hast Du Beweise für den rechtswidrigen Lohn? Wäre wichtig!

Bei tatsächlicher Sanktion sofort Widerspruch einlegen und Beratungsschein für Anwalt holen. Nebenbei würde ich dem Hampelmann auf dem JC noch eine saftige FAB wegen Nötigung (Sanktion für die ganze BG) verpassen. Das geht so nicht.

Hier noch ein Link, der für Dich sehr interessant sein könnte. Kannst Du auch Deinem Anwalt ausdrucken. Ich hatte hier einen Fall, bei dem das SG nach diesen Leitsätzen geurteilt hat. Die Frau durfte nicht sanktioniert werden, weil sie 2 Termine verschoben hat, ohne triftige Gründe. Sie hat geklagt und sich auf ihr Existenzminimum berufen. Dieses ist im GG verbrieft und darf nicht unterschritten werden. Darum geht es auch bei Dir! Lies bitte selbst:

http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/BVerG_ALGII.pdf

ich weis selber wie es ist einen job zu haben und für unter 7 euro arbeiten zu gehen ich an deine stelle hätte mich krankschreiben lassen solange bis er dich kündigt wenn das arbeitsamt sagt du musst tolletten sauber machen dan ist das so ich weis wie du dich fühlst bin unter 25 und habe bereits eine androhung bekommen das ich eine sanktion bekomme und das nur weil ich aus gesundheitlichen gründen den job nicht weiter machen konte krankenschein lag vor soweit alles ok das problem ist ich habe einen aufhebungsvertrag unterschreiben und das ist wie selber kündigen FINGER WEG VON AUFHEBUNGSVERTÄGE

Das dürfen sie nicht !!! Wenn die ganze Familie Hartz 4 Leistungen bezieht und eine Person gegen Auflagen des Amtes verstößt,darf auch nur diese Person eine Sanktion bekommen.Es dürfen durch Sanktionen nie dritte in der BG - damit bestraft werden.Sie können dir 1/4 der Warmmiete streichen ( dein Anteil ) und wenn du 25 Jahre alt bist bekommst du eine 30 % Sanktion,über 3 Monate ausgesprochen.Ich würde einen Widerspruch einlegen,wenn es Belegbar ist,dass das Arbeitsangebot Sittenwidrig ist,da kommt das Amt mit einer Sanktion nicht durch.

Geht das überhaupt?

Natürlich nicht. Sanktion darf immer und nur ausschließlich gegen den Verursacher verhängt werden.

Wenn nein, wen darf er wie lange für wieviel % sanktionieren.

3 Monate: 100% des Regelbedarfs bei unter 25-Jährigen und erster Pflichtverletzung; 30 % ab 25 bei erster; bei wiederholter jeweils mehr

Wenn er uns tatsächlich sanktioniert, was können wir dagegen machen?

Widerspruch. Für die Sittenwidrigkeit des Lohnes solltest du allerdings schon gute, sehr gute Quellen haben.

Unabhängig davon: Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Sanktionsdrohung gegen BG.